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A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 01. April 2019

Bei grenzüberschreitender Tätigkeit innerhalb der EU, EWR bzw. der Schweiz müssen die DienstnehmerInnen einen Nachweis erbringen, dass sie in Österreich sozialversichert und ordnungsgemäß bei der GKK angemeldet sind. Als Nachweis dient eine Bescheinigung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers – das sog. A1-Formular.

Bitte beachten Sie, dass dieses nicht nur für Entsendungen sondern auch für kurze Auslandseinsätze gilt wie beispielsweise Dienst- und Geschäftsreisen, Montage-Einsätze, Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, Seminaren oder Konferenzen usw. Bei jedem beruflich bedingten Grenzübertritt ist ab dem 1. Tag das Mitführen der A1-Bescheinigung erforderlich.

Als Sanktionen drohen bei fehlender A1-Bescheinigung in vielen europäischen Ländern Geldstrafen (bis zu EUR 10.000,- pro Fall), eventuell könnte auch der Zutritt zum ausländischen Einsatzort verweigert werden.

Der Antrag zur Ausstellung eines A1-Formulares erfolgt über das Elektronische Datenaustausch-System der GKKs (ELDA). Sie können für Ihr Unternehmen einen eigenen ELDA-Zugang beantragen. Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei der Antragstellung über ELDA online (info@artus.at). Zu beachten ist die rechtzeitige Beantragung – die Ausstellung der A1-Bescheinigung durch die jeweilige GKK dauert ca. 2 Tage.

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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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