Bitte beachten Sie, dass dieses nicht nur für Entsendungen sondern auch für kurze Auslandseinsätze gilt wie beispielsweise Dienst- und Geschäftsreisen, Montage-Einsätze, Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, Seminaren oder Konferenzen usw. Bei jedem beruflich bedingten Grenzübertritt ist ab dem 1. Tag das Mitführen der A1-Bescheinigung erforderlich.
Als Sanktionen drohen bei fehlender A1-Bescheinigung in vielen europäischen Ländern Geldstrafen (bis zu EUR 10.000,- pro Fall), eventuell könnte auch der Zutritt zum ausländischen Einsatzort verweigert werden.
Der Antrag zur Ausstellung eines A1-Formulares erfolgt über das Elektronische Datenaustausch-System der GKKs (ELDA). Sie können für Ihr Unternehmen einen eigenen ELDA-Zugang beantragen. Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei der Antragstellung über ELDA online (info@artus.at). Zu beachten ist die rechtzeitige Beantragung – die Ausstellung der A1-Bescheinigung durch die jeweilige GKK dauert ca. 2 Tage.