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Abfederung kalte Progression 2024

Recht & Steuern
date icon 28. September 2023

Seit vergangenem Jahr wird ein Teil der inflationsbedingten Steuermehrbelastung – die sogenannte kalte Progression – durch Steuererleichterungen ausgeglichen. Da die Inflation bei rund 10% lag, werden ab dem Jahr 2024 die Tarifstufen entsprechend angehoben.

Neben der automatischen Anhebung Absetzbeträge (Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, etc) wurden auch weitere Maßnahmen beschlossen.

So wird der Gewinnfreibetrag auf 33.000 € (derzeit 30.000 €) angehoben. Bei einem Freibetrag von 15% verringert sich somit der zu versteuernde Gewinn für Unternehmen ab dem folgenden Jahr um 450 €.

Aber auch für Arbeitnehmer gibt es weitere Erleichterungen, indem bspw der Freibetrag für Überstunden auf 120 € angehoben wird und der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung verdoppelt sich von 1.000 € auf 2.000 €.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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