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Abgabenänderungsgesetz 2010 im Plenum des Nationalrates beschlossen

Recht & Steuern
date icon 02. Juni 2010

Am 20.5.2010 hat das Plenum des Nationalrats das Abgabenänderungsgesetz 2010 in der Fassung des Finanzausschussberichts vom 12.5.2010 beschlossen.

Die wesentlichsten Änderungen im Überblick:

Körperschaftsteuergesetz:
Ab 1.7.2010 soll die Bildung neuer Beteiligungsgemeinschaften auf Gruppenmitgliederebene ausgeschlossen werden sowie die Angehörigkeit eines Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft zu einer anderen Unternehmensgruppe nicht mehr zulässig sein. Für bestehende Unternehmensgruppen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2020.

Privatstiftungen werden ab 1.7.2010 zur Offenlegung der Stiftungsurkunde, -zusatzurkunde sowie von verdeckten Treuhandschaften verpflichtet.

Umgründungssteuergesetz:
Um zu vermeiden, dass der Gewinn in Gesellschaften in Niedrigsteuerländern zunächst gespeichert wird und dann durch eine Importverschmelzung der ausländischen Gesellschaft steuerfrei ins Inland gelangt, soll auch bei Importverschmelzungen eine Ausschüttungsfiktion vorgesehen werden (Steuerpflicht in Österreich unter Anrechnung der ausländischen Steuer ab 1.7.2010).

Umsatzsteuer:
Das Reverse-Charge-System wird ab 1.7.2010 für den Handel mit Emissionszertifikaten angewandt.
Ab 1.7.2010 kommt es bei der Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen zur Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland ins Inland, wenn die Nutzung im Inland erfolgt.
Die Lieferschwelle wird ab 1.1.2011 bei der Versandhandelsregelung von € 100.000 auf € 35.000 herabgesenkt.
(Weitere Änderungen iZm Umsatzsteuervoranmeldungen lesen Sie hier .)

Bundesabgabenordnung:
Bei Rechtsfragen iZm noch nicht realisierten Sachverhalten bei Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen kann ab 1.1.2011 bei der Finanzverwaltung ein verbindlicher Auskunftsbescheid beantragt werden.

Sonstiges:

  • Pauschalgebühren im Bereich des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterwesens
  • Gesetzliche Definition der „öffentlichen Mittel“
  • Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nichthaushaltszugehörige Kinder (ab 1.1.2011)
  • Aufhebung fü die Befreiung für Freitabak, -zigarren und -zigaretten

Achtung: Die Behandlung im Bundesrat sowie die Veröffentlichung im BGBL bleiben jedoch noch abzuwarten.

Sollten Sie Fragen zu den Änderungen haben, stehen Ihnen die ARTUS-Mitarbeiter gerne zur Verfügung!

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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