Am 9. Dezember 2015 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz durch den Nationalrat beschlossen. Sämtliche Änderungen im Bereich der Ertrag- und Verkehrssteuern haben wir bereits in unserer 6-teiligen Serie zum Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2015 erläutert. Adaptierungen bzw. Klarstellungen fanden im Hinblick auf folgende Punkte statt:
- Einlagenrückzahlungen aus Gesellschaften:
- Es besteht künftig ein Wahlrecht zwischen einer steuerpflichtigen Gewinnausschüttung und einer steuerneutralen Einlagenrückzahlung. Dies greift für alle Ausschüttungsbeschlüsse nach dem 31.12.2015, auch relevant für alle Umgründungsvorgänge.
- Es ist der Stand der Innenfinanzierung evident zu halten, im Wesentlichen sind Umgründungsvorgänge davon betroffen
- Bei höchstpersönlichen Tätigkeiten wurde durch ein „nur“ klargestellt, dass die Liste dieser angeführten Tätigkeiten abschließend ist – andere Tätigkeiten sind somit nicht erfasst. Damit gemeint sind „Zwischenschaltungen“ von GmbH´s bei zB der Tätigkeit als Geschäftsführer oder Wissenschaftler.
- Die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung bleibt grundsätzlich bestehen. Kommt es jedoch durch den Wegzug einer Kapitalgesellschaft zur Aufdeckung der stillen Reserven, steht dieser ab 1.1.2016 eine 100%ige Verlustverrechnungsmöglichkeit (bisher 75%) mit bestehenden Verlustvorträgen zu.
- Die Neukonzeption der Margenbesteuerung bei Reiseleistungen im UStG tritt erst mit 1.1.2017 in Kraft.
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