Im Finanzausschuss wurde die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beschlossen. Die Gebühr entfällt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro für Wohneigentum.
Diese Entlastungsmaßnahme verfolgt mehrere Ziele. Neben der Förderung der Baukonjunktur solle damit auch mehr und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Der Beschluss des Finanzausschusses gilt als ein erster Schritt um den Erwerb von Eigenheimen zu unterstützen. Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten wird durch die Abschaffung der Nebengebühren eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro erreicht.
Beträge, die über die Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro hinausgehen, jedoch unter 2 Millionen EUR liegen, fallen unter die regulären Gebührensätze. Sollte die Bemessungsgrundlage 2 Millionen EUR überschreiten, entfällt die gesamte Gebührenbefreiung. Diese Regelung tritt für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und für Eintragungsanträge, die ab dem 1. Juli 2024 und spätestens bis zum 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingehen, in Kraft. Die Maßnahme ist somit auf einen Zeitraum von 2 Jahren begrenzt.
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