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Abschaffung der kalten Progression

Recht & Steuern
date icon 15. September 2022

Nach langjähriger Debatte hat die aktuelle Bundesregierung im Ministerrat das Ende der kalten Progression beschlossen.

Unter einer kalten Progression versteht man eine schleichende Steuererhöhung, die entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen zwar die Inflation ausgleichen, es aber zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Denn desto mehr Gehalt man verdient, desto höher der Steuersatz.

Das Ziel ist die Bevölkerung nachhaltig zu entlasten. Lohnerhöhungen sollen künftig bei den Mitarbeiter*innen auch tatsächlich ankommen, Familien entlastet werden. Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung erfolgt mit Jahresbeginn 2023, parlamentarischer Beschluss wird vorausgesetzt und ist abzuwarten.

Der kalten Progression wird entgegengewirkt, indem die Steuergrenzen jährlich um zwei Drittel der jeweiligen Teuerung angehoben werden, für 2023 wären das 3,47 %. Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden sogar über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3%) angehoben, wodurch insbesondere Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen über die Inflationsrate hinaus entlastet werden sollen. Bisher musste Einkommen ab 11.000 Euro versteuert werden, ab 2023 wird die Grenze auf 11.693 EUR angehoben. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Die Grenze beim Spitzensteuersatz bleibt gleich.

Des Weiteren wurde die Senkung der Dienstgeberbeiträge wie geringere Lohnnebenkosten beschlossen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und Arbeitsmarktes Österreich zu sichern.

Außerdem hat die Bundesregierung eine Valorisierung der Sozialleistungen festgelegt. So werden ab 1. Jänner 2023 Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhalts-, Pensionisten-, sowie Verkehrsabsetzbeträge automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst. Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) werden ebenso der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at)

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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