Bei unentgeltlichen Erwerben von Liegenschaften kommt es zu einer Ausweitung der Einhebung der Grundbuchseintragungsgebühr.
Bis dato berechneten sich die Grunderwerbsteuer als auch die Eintragungsgebühr für das Grundbuch je nach Anlassfall vom 2-fachen oder 3-fachen Einheitswert. Die Grundbuchseintragungsgebühr wird ab 1.1.2013 nun wie folgt geändert:
Allgemeine Neuregelungen
Das Gesetz stellt für die Bemessung der Eintragungsgebühr auch bei unentgeltlichem Erwerb grundsätzlich auf den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage ab. Allerdings gelten für folgende Erwerbe anstelle des Verkehrswerts der dreifache Einheitswert (max. 30% des Verkehrswerts) als Bemessungsgrundlage für die 1,1%ige Grundbuchseintragungsgebühr:
1. Jede Übertragung von Liegenschaften innerhalb der Familie (Ehegatten, Kinder, Geschwister, Nichten, Neffen, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie)
– Somit sind erfasst: Schenkungen, Erbschaften aber auch der Kauf!
– Gemeinsamer Wohnsitz ist nur bei der Übertragung zwischen Lebensgefährten von Bedeutung, in allen übrigen Fällen nicht.
2. Bei Übertragung einer Liegenschaft aufgrund
– einer Umgründung oder
– Erwerbsvorgängen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder
– Vereinigung aller Anteile einer Personengesellschaft;
Eine Verteuerung bei Grundstücksübertragungen tritt somit nur in folgenden Fällen ein:
– Bei Umgründungen kommt künftig der 3-fache anstatt des 2-fachen Einheitswerts zur Anwendung (betrifft vorerst nur die Eintragungsgebühr)
– Bei Stiftung von Liegenschaften an eine Privatstiftung kommt künftig der Verkehrswert zur Anwendung
– Bei Schenkungen und Erbschaften außerhalb der Familie sowie zwischen Lebensgefährten ohne gemeinsamen Wohnsitz kommt künftig der Verkehrswert zur Anwendung
In Kraft tritt die Bestimmung nun für Grundbuchsanmeldungen bzw. für Selbstberechnungen ab 1.1.2013.
Handlungsbedarf besteht somit vor allem für Liegenschaftsschenkungen, die nicht unter die zukünftigen Begünstigungsvorschriften fallen. Wir empfehlen eine Schenkung aber nur dann vorzunehmen, wenn diese ohnehin bereits geplant war und keine überhasteten Entscheidungen zu treffen.