Bisher bestand für Unternehmen im Bereich der Forschungsförderung ein Nebeneinander verschiedener Freibeträge und Prämien. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 kam es jedoch zu einer grundlegenden Veränderung der steuerlichen Forschungsförderung in Österreich.
1. Streichung der Forschungsfreibeträge
Die Forschungsfreibeträge wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 abgeschafft. Die Abschaffung des Förderungsfreibetrags wird aus vielen Gründen befürwortet.
Folgend einige Gründe, die für die Abschaffung sprechen:
- Investitionen in F&E sind größtenteils unkörperliche Wirtschaftsgüter, die steuerlich (gemäß
§ 5 Abs 2 EStG) nicht aktiviert werden dürfen. Durch diese Sofortabschreibung werden Investitionen in F&E ohnehin steuerlich bevorzugt. - Aufgrund der nicht ausreichenden Abstimmung zwischen den direkten (BMWFJ, BMVIT) und den indirekten Forschungsförderungen (BMF) der Ministerien, könnte es zu einer unerwünschten Doppelförderung derselben Forschungsprojekte kommen.
- Bei jungen Unternehmen, die noch keine Gewinne erzielen, geht die Reduktion der Bemessungsgrundlage ins Leere.
- Bei direkter Forschungsförderung können inhaltliche und/oder akteursbezogene Schwerpunkte gesetzt werden.
2. Forschungsprämie
Um den Verwaltungsaufwand des komplexen Systems zu reduzieren, wurde eine einheitliche Forschungsprämie geschaffen. Die neue Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und für Auftragsforschung wird nur noch dann gewährt, wenn die Forschung in einem inländischen Betrieb bzw. einer inländischen Betriebsstätte erfolgt. Die neue Forschungsprämie wurde auf 10 % der Forschungsaufwendung (statt bisher 8 %) angehoben und stellt für die Unternehmer eine steuerfreie Einnahme dar. Die Forschungsprämie für Auftragsforschung ist jedoch mit 10.000 Euro begrenzt.
Anhand dieser einheitlichen Prämie werden Probleme vermieden, die bei Forschungsfreibeträgen regelmäßig auftraten. Denn die Forschungsprämie ist auch für junge Unternehmen, die sich noch nicht in der Gewinnphase befinden, vorteilhaft. Weiters kann mittels der Prämie die regressive Wirkung von Freibeträgen aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs vermieden werden.
zum Nachlesen:
Wala/Knoll, Neuordnung der steuerlichen Forschungsförderung ab 2011, SWK 2011/6, 293 ff.
Wilplinger/Primik, Budgetbegleitgesetz 2011 – Neuerungen für Kapitalgesellschaften und deren Auswirkungen, FJ 2011, 104.
Puchinger/Marschner, Budgetbegleitgesetz 2011 reloaded, FJ 2011, 15.