Vor der Sommerpause konnte sich der Nationalrat auf wesentliche Neuerungen der Gewerbeordnung einigen, die u.a. bürokratische Vereinfachungen, leichteren Gewerbezugang und mehr Nebenrechte bringen sollen. Die wichtigsten Änderungen dieser Novelle sind:
- Freigabe von 19 Gewerben, die nach dem Willen des Gesetzgebers keine reglementierten Gewerbe und auch keine Teilgewerbe und damit freie Gewerbe sind. Darunter fallen u.a. Erzeugung von Speiseeis, Instandsetzung von Schuhen, Wäschebügeln, Änderungsschneiderei, Friedhofsgärtnereien, Nagelstudio, Fahrradtechnik etc. – ab 17. Oktober 2017.
- Einführung einer Gewerbelizenz, mit der das Recht zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit begründet wird. Als Berechtigungsnachweis wird eine digitale Gewerbelizenz geschaffen – ab 1. Mai 2018.
- Ausweitung der Nebenrechte: Gewerbetreibenden steht nunmehr auch das Erbringen von Leistungen anderer Gewerbe zu, wenn diese die eigene Leistung sinnvoll ergänzen. Dabei dürfen die ergänzenden Leistungen insgesamt nur bis zu 30% des Gesamtumsatzes umfassen. In bestimmten Fällen dürfen sogar ergänzende Leistungen von reglementierten Gewerben mit bis zu 15% der Gesamtleistung erbracht werden – seit 18. Juli 2017.
- Beherbergungsbetriebe dürfen zusätzlich Massagebehandlungen an Beherbergungsgästen durch entsprechende Fachkräfte ausüben sowie Pauschalreisen und weitere Reiseleistungen im Rahmen der eigenen Gewerbeberechtigung anbieten – seit 18. Juli 2017.
- Unternehmensberater sind nunmehr auch zur Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe, der Sanierungs- und Insolvenzberatung sowie der berufsmäßigen Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts befugt – seit 18. Juli 2017.
- Entfall von Gebühren und Bundes-Verwaltungsabgaben für Gewerbeverfahren – seit 18. Juli 2017, kostenlose Gisa-Auskünfte – ab 1. Mai 2018.
- Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht: Weniger, kürzere, einfachere Verfahren, Beratung statt sofortiger Strafe – seit 18. Juli 2017.
- Meister- und Befähigungsprüfungen sowie die Unternehmerprüfung wurden neu geregelt – ab 1. Jänner 2018.
- In der Bauwirtschaft werden folgende bisher freie Gewerbe dem reglementierten Gewerbe Baumeister zugerechnet: Aufräumen von Baustellen, Verschließen von Bauwerksfugen, Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundene Gegenstände (zB Fliesen, Türstöcke). Weiter wird dem Gewerbe Stuckateure und Trockenausbauer bisher folgende freie Gewerbe zugeordnet: Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten – ab 17. Oktober 2017.