Im Anschluss an unseren Blog-Eintrag vom 1.7.2010 (Abgabenhinterziehung soll drastisch höher bestraft werden), möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur Finanzstrafrechts-Novelle 2010 auf dem Laufenden halten. Nunmehr liegt die Regierungsvorlage vor.
Wesentliche Inhalte sind:
- Die Einführung neuer Tatbestände (z.B. „Abgabenbetrug“) die Sanktionsdefizite schließen sollen.
- Die Handhabung des Werkzeuges „Selbstanzeige“ wird insofern erleichtert, als man sie nun bei jedem Finanzamt einbringen kann.
- Auch die Staatsanwaltschaft darf sich über Erleichterungen wie zum Beispiel eine einfachere Möglichkeit zur Verfahrenseinstellung wegen Unzuständigkeit freuen.
- Der Schwerpunkt der FinStrG-Novelle 2010 liegt aber in der Beschleunigung des abgabenrechtlichen Verfahrens. Hier wurde zum Beispiel für bestimmte Sachverhalte (Verkürzungsbetrag bis 10.000 Euro) die Möglichkeit geschaffen, ein förmliches Strafverfahren durch Vorschreiben einer Abgabenerhöhung zu vermeiden. Für den Rechtsschutzsuchenden hat eine nicht rechtzeitige Anmeldung eines Rechtsmittels zur Folge, dass ein verkürztes „Urteil“ (ohne Begründung) ergehen kann und er somit über die Abwägungen des Gerichts zu seinem Fall im Unklaren gelassen wird.
Wir werden Sie auch weiterhin laufend informieren und stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.