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Aktuelles zur Steuerreform 2015/16

Recht & Steuern
date icon 18. März 2015

Die Steuerreform in den Grundzügen am 13. März 2015 vorgestellt worden. Die Bundesregierung wird weitere Details in Kürze bekanntgeben.

In den Grundzügen wird der allgemeine Einkommensteuer-Tarif reduziert. Die Finanzierung des Steuerpaktes erfolgt über eine Erhöhung des Höchststeuersatzes in der Einkommensteuer (auf 55%), der Kapitalertragssteuer (auf 27,5%) und der Immobilienertragssteuer (auf 30%) sowie neben diverser Maßnahmen im betrieblichen Bereich wie die Absetzbarkeit von Autokosten und Gebäudeabschreibungen über die Bekämpfung von Steuerbetrug. Dazu werden sich Österreichs Unternehmen an eine Pflicht zu Registrierkassen und die Aufhebung des Bankgeheimnisses gewöhnen müssen.

Die weiteren Details der Steuerreform und auch das Datum des Inkrafttretens werden noch bekannt gegeben.

Die Tarifreform
Der Eingangssteuersatz soll auf 25% sinken und zum Ausgleich ein neuer Spitzensteuersatz mit 55% – befristet auf vorerst 5 Jahre – eingeführt werden. Die künftigen Tarifstufen sehen wie folgt aus:

Bruttoeinkommen aktuell ab   2016
11.000 € bis 18.000 € 36,5% 25%
18.000 € bis 31.000 € 36,5% 35%
31.000 € bis 60.000 € 43,2% 42%
60.000 € bis 90.000 € 50% 48%
90.000 € bis 1 Million € 50% 50%
Über 1 Million € 50% 55%

Als ergänzende Regelungen zum neuen Tarif sind geplant:

• Für Niedrigverdiener (bis 1.100 €) wird die Steuergutschrift (Negativsteuer) mehr als verdreifacht, statt 110 € auf 375 €.
• Auch für Pensionisten gibt es eine Steuergutschrift bis zu rund 100 € jährlich. Das gilt für alle Pensionisten, die weniger als 1.100 € pro Monat verdienen.
• Erhöhung der Kinderabsetzbeträge auf 440 €.

 

Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden soll von derzeit 25% auf 27,5% steigen. Die KESt auf Sparbuch-Zinserträge soll weiterhin 25% betragen. Es ist davon auszugehen, dass neben den seitens der Politik angesprochenen Dividenden auch andere Kapitaleinkünfte (z.B. Kursgewinne, Veräußerungsgewinne, Gewinne aus Derivaten und Zuwendungen von Privatstiftungen) erfasst werden. Durch die Erhöhung der KESt erhöht sich die Gesamtsteuerbelastung von ausgeschütteten Gewinnen aus einer Kapitalgesellschaft (nach Abzug der 25%igen Körperschaftsteuer) damit von derzeit 43,75% auf 45,625%.

Die KESt darf laut Verfassungsgesetz maximal 50% des Spitzensteuersatzes betragen, da hier eine befristete Regelung auf vorerst 5 Jahre getroffen werden soll, ist davon auszugehen, dass auch die KESt auf vorerst 5 Jahre erhöht wird.

In rechtlicher Hinsicht ist ein Verfassungsgesetz nötig, um eine Trennung zwischen niedriger Sparbuch-Zinsen KESt (weiterhin 25% beabsichtigt) und teurer Dividenden KESt (künftig 27,5%) umzusetzen. Vor dem Hintergrund der notwendigen Parlamentsmehrheiten und massiver Bedenken des Gleichheitsgrundsatzes bleibt die tatsächliche Beschlußfassung abzuwarten.

Ebenso wird auch die Immobilien-Ertragsteuer (Immo-ESt) erhöht, statt bisheriger 25% besteuert, unterliegen Gewinne aus der   Immobilienveräußerung künftig einem 30%igem Steuersatz. Hauptwohnsitze sollen von der Besteuerung weiterhin ausgenommen bleiben.

Bei der Grunderwerbsteuer (GrESt) soll die Steuer künftig auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Damit entspricht dies in wirtschaftlicher Hinsicht einer Immobilienerbschaftsteuer. Der Tarif bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienverbund soll künftig gestaffelt sein, bei Verkehrswerten unter Euro 250.000 sollen 0,5% gezahlt werden, bis Euro 400.000 sind es 2% und über Euro 400.000 bereits 3,5%. Für betriebliche Immobilien (Einzelunternehmen) soll künftig ein Freibetrag in Höhe von Euro 900.000 gelten. Die Besteuerung bei Landwirten und im Tourismus wird gesondert geregelt.

 

Weitere Maßnahmen

  • Die Forschungsprämie soll auf 12% erhöht werden.
  • Neue Regelungen für Crowdfunding sollen kostengünstige Projektfinanzierung ermöglichen.
  • Für die Gebäudeabschreibung soll nur mehr ein einheitlicher Abschreibungssatz zur Anwendung kommen, der unabhängig von der Nutzung gilt (bisher 2% bis 3% AfA-Satz).
  • Die Verlustverrechnung bei atypisch stillen Beteiligungen (kapitalistischen Personengesellschaften) soll auf die Höhe der Einlage begrenzt werden.
  • Die Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung soll von 1.460 € auf 3.000 € jährlich angehoben werden.
  • Ab 2018 sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden.
  • Für Neuverträge soll es zur Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben (Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung sowie Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -Sanierung) kommen.
  • Der Sachbezug von Dienstautos mit einem CO2-Ausstoß von 120g/km soll künftig von 1,5% auf 2% der Anschaffungskosten (künftig Euro 960 statt Euro 720) erhöht werden.
  • Die Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage soll auf 4.840 € angepasst werden.
  • Anhebung einiger ermäßigter Mehrwertsteuersätze von 10% auf 13%: etwa für Tiere, Saatgut und Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, etc.
  • Die Einführung der Registrierkassenpflicht, eines zentralen Kontoregisters sowie die Öffnung des Bankgeheimnisses (insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen) dienen Betrugsbekämpfung.

Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden und freuen uns auf Ihre Fragen.

Passend zu diesem Thema veranstalten wir am 9. April 2015 ab 18.00 Uhr einen Workshop an allen unseren Standorten: „Steuerreform 2015/16 – was nun? Die Würfel sind gefallen – was lässt sich gestalten?“

 

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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