Achtung: Wird der Bescheid für noch nicht veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuern des Jahres 2011 erst nach 30.9.2012 erlassen, werden ab dem 1.10.2012 für die ausstehende Abgabenschuld Anspruchszinsen verrechnet.
Errechnet sich aus der bescheidmäßigen Veranlagung für 2011 eine Nachzahlung oder ein Guthaben, so wird dieses ab dem 1. Oktober 2012 bis zum Datum des Bescheides verzinst. Der Zinssatz liegt derzeit bei 2,38% p.a. Wird die Bagatellgrenze von € 50,00 nicht überschritten, so werden keine Zinsen verrechnet bzw. gutgeschrieben.
Wenn Sie eine Steuernachzahlung für 2011 erwarten, raten wir, eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlich eintretenden Steuerschuld an das zuständige Finanzamt zu leisten, um damit mögliche Anspruchszinsen zu vermeiden.
Die verrechneten Zinsen für Nachzahlungen sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig und Gutschriftzinsen sind nicht steuerpflichtig.
Weiters möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass die Frist für Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) für das Jahr 2012 mit 30.9.2012 endet.