In unserem Blogbeitrag vom 07.02.2017 wurden bereits die steuerlichen Eckpunkte des Regierungsprogrammes 2017/2018 vorgestellt. Daneben gibt es auch Änderungen im Gesundheitswesen welche sowohl die Patienten, als auch Ärzte betreffen.
Wartezeiten CT/MRT
Um eine Reduktion der Wartezeiten sicherzustellen, wird von den Vertragsparteien (Anm. SV und WKÖ) bis Ende März 2017 eine vertragliche Lösung erwartet. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Bundesregierung notwendige gesetzliche Maßnahmen im ASVG (Gesamtvertrag) oder KaKuG (Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz) in Bezug auf CT und MRT treffen.
Stärkung der ambulanten Versorgung
Die ambulante Versorgung soll durch folgende Maßnahmen gestärkt werden:
- Primärversorgung ausbauen:
Bis zum Jahr 2020 sollen rund 75 Primärversorgungseinheiten (Anm. Primary Health Care oder PHC) schrittweise ausgebaut werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch im ersten Halbjahr 2017 erfolgen. - Fachärztliche Versorgung:
Ausbau effektiver ambulanter Facharztstrukturen um den ambulanten Bereich in den Spitälern zu entlasten. Die gesetzlichen Grundlagen für die um multidisziplinäre Leistungsstrukturen unter einem Dach zu bringen, sowie zur Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe sollen bis Ende 2017 erfolgen.
Psychische Gesundheit
Es soll ein einfacher Zugang zur psychischen Versorgung ausgebaut werden. Dies soll durch
- Umfassende psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der bestehenden Systeme der Sachleistungsversorgung
- Versorgung im Bereich Mental Health Kinder-/Jugendgesundheit im Rahmen multiprofessioneller Versorgungsstrukturen
erfolgen.
Die SV – Träger und der Hauptverband werden bis zum 30. Juni 2017 ein Konzept samt Meilensteinplan für den Ausbau kostenloser Therapieeinheiten vorlegen.
Zusammenfassung Umsetzung:
Ausbauplan durch Hauptverband und Sozialversicherungsträger bis zum 30. Juni 2017
Start des Ausbaus anhand der Meilensteinziele ab Beginn des 2. Halbjahrs 2017.
Begutachtungsentwurf Psychotherapiegesetz im 4. Quartal 2017.
ARTUS wird Sie gerne auch künftig über ärztliche Neuerungen informieren.