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ARTUS Sommertipp: „Hitzefrei?“

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 08. Juli 2014

Wenn die heißen Tage ins Land ziehen, taucht jedes Jahr eine Diskussion aufs Neue auf: Haben Arbeitnehmer das Recht auf hitzefrei oder muss der Chef ihnen zur Abkühlung ein Eis kaufen?

Auch wenn an heißen Tagen die Arbeitsleistung um 30 bis 70 % absinkt und die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen, gibt es auch bei Temperaturen über 35 Grad kein hitzefrei. Dafür fehlt eine gesetzliche Grundlage.

Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsstättenverordnung jedoch eine Fürsorgepflicht. Als Arbeitgeber haben Sie beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass eine direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen mit Jalousien vermieden wird. Alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, eine Klimaanlage zu installieren. Gibt es jedoch am Arbeitsplatz eine Klimaanlage, dann muss diese auch funktionieren.

Tipps, um die Hitze für Ihre Arbeitnehmer erträglicher zu machen:

  • Vorhandene Bekleidungsvorschriften lockern
  • Tisch- oder Standventilatoren bereitstellen
  • Flexible Arbeitszeiten, um die größte Hitze zu vermeiden
  • zusätzliche Pausen
  • Besonders arbeitnehmerfreundliche Arbeitgeber spendieren auch mal ein Eis oder kühle Getränke, ohne dazu verpflichtet zu sein. Diese Maßnahmen sind natürlich auch als freiwilliger Sozialaufwand steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.
  • Freiwillig können Unternehmen ihren Beschäftigten, auch unter Fortzahlung ihres Gehalts, natürlich jederzeit frei geben.

Festzuhalten ist jedoch nochmals, dass zu all den oben genannten Punkten keinerlei gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers besteht.

 

Wolfgang Dibiasi
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