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Begutachtungsentwurf: Steuerreformgesetz I 2019/20 (StRefG I 2019/20)

Recht & Steuern
date icon 16. Mai 2019

Am 28. Mai läuft die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 ab. Dieser erste Teil der Steuerreform hat als Ziel die Steuer- und Abgabenquote durch die Änderung verschiedener Gesetze zu senken. Die Änderungen sollen voraussichtlich schon ab 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen:

Ertragsteuer:

  • Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung auch im EStG
  • Anhebung des Grenzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro
  • Freiwillige vorzeitige Steuerfestsetzung für Wegzugsbesteuerung
  • Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung bei bestimmten konzerninternen ausländischen Transaktionen
  • Schaffung einer Sonderregel für hybride Gestaltungen (Umsetzung ATAD 2)
  • Steuerliche Zuschreibungsobergrenze nach Umgründungen
  • Änderungen bei der Exporteinbringung von Kapitalanteile

Umsatzsteuer:

  • Anhebung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
  • Vorsteuerabzug für E-Bikes
  • Ermäßigter Steuersatz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen
  • Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes auf alle Assistenzhunde

Zusätzlich werden EU-weit einheitliche Regelungen für Reihengeschäfte und Konsignationslager eingeführt, sowie die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgeweitet.

Gesetz, Regeln

Sonstige Änderungen:

  • Neuheiten beim Sachbezug für PKW und Vorführkraftfahrzeuge
  • Pflichtveranlagung für beschränkt steuerpflichtige Personen
  • Elektronische Übermittlung von Formularen an Arbeitgeber
  • Änderungen für motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
  • Umgestaltung der Normverbrauchsabgabe
  • Stufenweise Anpassung der Tabaksteuersätze für Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes (TabStG)

Zu den weiteren Entwicklungen halten wir Sie gerne am Laufenden. Für eine Beratung in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an uns persönlich (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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