Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen:
Ertragsteuer:
- Einführung einer Kleinunternehmerpauschalierung auch im EStG
- Anhebung des Grenzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro
- Freiwillige vorzeitige Steuerfestsetzung für Wegzugsbesteuerung
- Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung bei bestimmten konzerninternen ausländischen Transaktionen
- Schaffung einer Sonderregel für hybride Gestaltungen (Umsetzung ATAD 2)
- Steuerliche Zuschreibungsobergrenze nach Umgründungen
- Änderungen bei der Exporteinbringung von Kapitalanteile
Umsatzsteuer:
- Anhebung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
- Vorsteuerabzug für E-Bikes
- Ermäßigter Steuersatz von 10% für elektronische Bücher und Zeitungen
- Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes auf alle Assistenzhunde
Zusätzlich werden EU-weit einheitliche Regelungen für Reihengeschäfte und Konsignationslager eingeführt, sowie die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgeweitet.
Sonstige Änderungen:
- Neuheiten beim Sachbezug für PKW und Vorführkraftfahrzeuge
- Pflichtveranlagung für beschränkt steuerpflichtige Personen
- Elektronische Übermittlung von Formularen an Arbeitgeber
- Änderungen für motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
- Umgestaltung der Normverbrauchsabgabe
- Stufenweise Anpassung der Tabaksteuersätze für Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes (TabStG)
Zu den weiteren Entwicklungen halten wir Sie gerne am Laufenden. Für eine Beratung in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an uns persönlich (info@artus.at).