Die zahlreichen Corona-Wirtschaftshilfen haben gemeinsam, dass sie nur Betrieben mit Österreichbezug zur Verfügung stehen und andere EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen sind. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass es hierfür einer Genehmigung durch die EU bedarf und diese Beihilfen deshalb auch betraglich begrenzt sind. So ist der Fixkostenzuschuss 800.000 – wie schon die Bezeichnung nahelegt – mit 800.000 € und der Verlustersatz mit 3 Mio € gedeckelt. Diese Beträge wurden nun deutlich nach oben korrigiert, so dass die neuen Obergrenzen wie folgt lauten:
Fixkostenzuschuss 1,8 Mio €
Verlustersatz 10 Mio €
So soll gewährleistet werden, dass auch größere Unternehmen, die schon einige Monate geschlossen sind, weiterhin notwendige Beihilfen erhalten können.
Unverändert bleiben die Anspruchsvoraussetzungen bzw die Anrechnung von anderen Zuschüssen wie bspw noch aushaftende Überbrückungsgarantien.