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Beitragspflicht für Gewinnausschüttungen im GSVG – ab 1.1.2016 geht es los!

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 10. Dezember 2015

Aus der neuen Kapitalertragsteuererklärungen (Ka1), die mit 1.1.2016 zu verwenden sind, ist zu entnehmen, dass zukünftig auch der Name, die Sozialversicherungsnummer für Personen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem GSVG versichert sind, sowie die Bruttoausschüttung anzuführen sind.

Somit sind Ausschüttungen an GmbH GF Gesellschafter bis zur Erreichung der Höchstbeitragsgrundlage GSVG-pflichtig und ab 1.1.2016 wird dies nun auch seitens der Behörden exekutiert.

Für nähere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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