Aus der neuen Kapitalertragsteuererklärungen (Ka1), die mit 1.1.2016 zu verwenden sind, ist zu entnehmen, dass zukünftig auch der Name, die Sozialversicherungsnummer für Personen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem GSVG versichert sind, sowie die Bruttoausschüttung anzuführen sind.
Somit sind Ausschüttungen an GmbH GF Gesellschafter bis zur Erreichung der Höchstbeitragsgrundlage GSVG-pflichtig und ab 1.1.2016 wird dies nun auch seitens der Behörden exekutiert.
Für nähere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!