Bekommen wirtschaftliche Eigentümer iSd WiEReG Informationen darüber, wer in Ihre Daten eingesehen hat?
Digitalisierung
03. Dezember 2018
Das WiEReG selbst enthält diesbezüglich keine Regelungen. Lt. zuständiger Behörde sei es zwar technisch möglich festzustellen, welche Person in bestimmte Daten eingesehen hat, eine Feststellung wird allerdings nur dann erhoben, wenn der Verdacht auf Missbrauch gegeben ist. Grundsätzlich bekommt der/die Gemeldete somit keine Benachrichtigung darüber, welche Personen in das Register bzw. im Konkreten in ihre Daten eingesehen haben. Auch kann der/die Gemeldete keinen diesbezüglichen Antrag auf Auskunft stellen.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich. (info@artus.at)
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