Findige Betrüger versuchen offenbar aus der Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Zuge der Einführung des Mini-One-Stop-Shops – EU weit gedacht für die vereinfachte umsatzsteuerliche Vorgangsweise bei elektronischen Dienstleistungen – „MOSS“ Profit zu schlagen und verschicken fingierte Mahnschreiben ausländischer Finanzbehörden in denen auf angebliche Zahlungsrückstände aus Umsatzsteuern hingewiesen wird und diese zur Vermeidung von Zinsen gleich auf ein genanntes Konto einzuzahlen wären.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen sich zum MOSS-System beim österreichischen Finanzamt registrieren müssen, dort eine spezielle Steuernummer erhalten, unter der sie an das österreichische Finanzamt die betreffenden EU-weiten Umsatzsteuern melden und abführen. Solche Schreiben angeblich ausländischer Behörden stellen einen offensichtlichen Betrugsversuch dar und sollten ignoriert werden.