Erfolgt die Einreichung der Einkommensteuererklärung in Papierform, so hat man dies bis zum 30. April des Folgejahres zu erledigen. Erfolgt die Einreichung auf elektronischem Weg über FinanzOnline, so kann sie bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Mittels Antrag auf Erstreckung der Einreichungsfrist kann die Abgabe unter Umständen bis nach dem 30. September des Folgejahres hinausgeschoben werden.
Wenn der Steuerpflichtige von einem Steuerberater vertreten wird, so gelten die oben genannten Fristen nicht. Die Steuererklärung kann auf Grund einer Vereinbarung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit der Finanzverwaltung bis zum 31. März des zweitfolgenden Jahres abgegeben werden. Die Steuererklärung des Jahres 2010 kann daher üblicherweise bis zum 31.3.2012 eingereicht werden. Sofern die Steuererklärung des Vorjahres verspätet eingereicht worden ist, gilt für das aktuelle Erklärungsjahr aber die kürzere Frist des 30.6. (bzw 30.4.).
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