Beraterin am Notebook
Blog

Bitte beachten Sie: Strafen auch ohne Vor-Ort-Kontrolle bei zu später Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse möglich

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 28. Februar 2011

Erlangt der Versicherungsträger außerhalb von „KIAB-Betretungen“ Kenntnis davon, dass eine Anmeldung zur Gebietskrankenkasse nicht vor Dienstantritt erstattet wurde, kann dies unter Umständen mit Geldstrafen von € 730,00 bis zu € 2.180,00 pro Vergehen (im Wiederholungsfall bis zu € 5.000,00) sanktioniert werden.

Der Tag und die Uhrzeit der Anmeldung kann dabei mittels Übertragungsprotokoll leicht festgestellt werden. Auch eine Anmeldung kurz nach Dienstantritt ist bereits zu spät (z.B. Dienstantritt 9.00 Uhr, Anmeldung bei der GKK um 9.20 Uhr).

Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn Unklarheiten in Zusammenhang mit diesem Thema bestehen oder wenn Sie praktische Tipps und Lösungen zu unklaren Auslegungsfragen in der Personalverrechnung benötigen.

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen