Erlangt der Versicherungsträger außerhalb von „KIAB-Betretungen“ Kenntnis davon, dass eine Anmeldung zur Gebietskrankenkasse nicht vor Dienstantritt erstattet wurde, kann dies unter Umständen mit Geldstrafen von € 730,00 bis zu € 2.180,00 pro Vergehen (im Wiederholungsfall bis zu € 5.000,00) sanktioniert werden.
Der Tag und die Uhrzeit der Anmeldung kann dabei mittels Übertragungsprotokoll leicht festgestellt werden. Auch eine Anmeldung kurz nach Dienstantritt ist bereits zu spät (z.B. Dienstantritt 9.00 Uhr, Anmeldung bei der GKK um 9.20 Uhr).
Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn Unklarheiten in Zusammenhang mit diesem Thema bestehen oder wenn Sie praktische Tipps und Lösungen zu unklaren Auslegungsfragen in der Personalverrechnung benötigen.