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Bonus für Handwerker ab 1. Juni 2016

Recht & Steuern
date icon 09. Juni 2016

Der Bonus wurde bereits für 2014 sowie 2015 gewährt und erfährt nun einer Neuauflage. Private – Eigentümer als auch Mieter – können nun für jene Leistungen, die im eigenen Wohnbereich erbracht und von gewerbeberechtigten Handwerkern durchgeführt werden, eine Förderung von 20% beantragen. Einzureichen ist der Antrag ab 1. Juli 2016 bei den Bausparkassen. Maximal pro Jahr werden Kosten in Höhe von 3.000 € netto gefördert, was einer Förderung von 600 € und somit dem Umsatzsteuerbetrag entspricht.

Wolfgang Dibiasi
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