Der Bonus wurde bereits für 2014 sowie 2015 gewährt und erfährt nun einer Neuauflage. Private – Eigentümer als auch Mieter – können nun für jene Leistungen, die im eigenen Wohnbereich erbracht und von gewerbeberechtigten Handwerkern durchgeführt werden, eine Förderung von 20% beantragen. Einzureichen ist der Antrag ab 1. Juli 2016 bei den Bausparkassen. Maximal pro Jahr werden Kosten in Höhe von 3.000 € netto gefördert, was einer Förderung von 600 € und somit dem Umsatzsteuerbetrag entspricht.