Das Vereinigte Königreich hat am 29. März 2017 entschieden, aus der EU austreten zu wollen. Um für den EU-Austritt vorbereitet zu sein und diesen so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben die EU und das Vereinigte Königreich ein „Austrittsabkommen“ sowie eine politische Erklärung über das künftige Verhältnis ausverhandelt.
Nach mehrmaliger Verschiebung des Austritts und damit einhergehenden weiteren Verhandlungen über das Austrittsabkommen und der politischen Erklärung über das künftige Verhältnis, wurde nun das Verhandlungsergebnis am 22. Jänner 2020 durch das britische Parlament ratifiziert.
Auf Basis des vorliegenden Abkommens trat das Vereinigte Königreich mit 1. Februar aus der EU aus – tatsächlich, schlussendlich! Während der nunmehr beginnenden „Übergangsphase“ bis Ende 2020 wird das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Sohin ergeben sich im Wirkungsbereich des BMF vorerst keine Änderungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – ein zahnloser Austritt bis Ende 2020?
Die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sollen Meldungen zu Folge so rasch als möglich aufgenommen werden, mit dem Ziel, diese bis Ende 2020 (eine Verlängerung der Übergangsphase über 2020 ist grundsätzlich möglich) abzuschließen. Ist hiermit ein weiteres Hinausschieben der Brexit-Folgen vorprogrammiert (Entschluss der Entscheidung über den Austritt bis zum tatsächlichen Austritt dauerte immerhin beinahe 3 Jahre, mit mehrmaligen „Verlängerungen“…..) ?
Weiterführende Informationen
Der Rat der EU hat auf einer Website alle Verhandlungsschritte und Dokumente zur Verfügung gestellt. Die Europäische Kommission hat außerdem eine Website eingerichtet, auf der Brexit-relevante Informationen zu finden sind sowie eine Seite mit umfangreichen Fragen und Antworten rund um den Brexit.
Das Bundesministerium für Finanzen hat Informationen zum Thema Brexit für folgende Bereiche zusammengestellt:
Gerne stehen Ihnen unsere ARTUS Experten sowie unsere unabhängigen Partner aus dem BKR Verbund bei Fragen zur Verfügung. (info@artus.at)