Die Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ verpflichtet Fördernehmer der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen mittels dem aws-Fördermanager eine Abrechnung zu übermitteln, um den Erhalt der Investitionsprämie zu garantieren.
Eine Ausnahme von dieser 3-Monatsfrist sind Abrechnungen, welche bis 30.9.2021 vorgelegt werden.
Unbedingt ist zu beachten, dass für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen die 3-Monatsfrist einzuhalten ist. D.h. eine Abrechnung von Investitionen, welche im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist ab dem 1.10.2021 nicht mehr möglich. Eine Ausnahme stellen nur längerfristige Projekte dar, bei denen die Investitionsphase noch am Laufen ist.
Insofern ist es sehr wichtig alle Projekte, bei welchen die Investitionen abgeschlossen sind, bis spätestens 30.9.2021 abzurechnen. Gerne unterstützen wir Sie dabei (info@artus.at).