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Corona Blog: Förderprogramm KMU.E-Commerce

Corona
date icon 10. September 2020

Profitieren Sie von Zuschüssen für die Digitalisierung Ihres Unternehmens!

Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass digitalisierte Unternehmen einen klaren Vorteil gegenüber konventionellen „offline Anbietern“ haben. Daher soll österreichischen KMUs durch das Förderungsprogramm KMU.E-Commerce ein nachhaltiger Digitalisierungsschub im Bereich E-Commerce und M-Commerce ermöglicht werden. Verfolgt werden ua. Ziele wie der Aufbau von professionellen Internetpräsenzen zur Vermarktung und zum Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen sowie die Einführung und der Ausbau von Onlineshops.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Förderungsansuchen können ab 8.9.2020 bis 15.11.2020 eingereicht werden. Die Förderungsvergabe erfolgt nach dem „first-come-first-served“ Prinzip.

Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • ein gewerbliches Unternehmen oder
  • Unternehmen, die einen Freien Beruf selbständig ausüben
  • als KMU-Betriebe iSd EU-Kommission (Mitarbeiter < 250 plus entweder Umsatz < 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme < 43 Mio. Euro) gelten und
  • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Folgende Unternehmen und Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Förderungsfähige Kosten

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-]Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Aufbau professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und zum Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
  • Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie Nutzung von Auktions- Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Einrichtung und Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
  • Unterstützung bei E-Commerce Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, CRM)
  • IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
  • Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce Gütezeichen

Es dürfen keine Kosten bzw. Rechnungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrages, angefallen oder gelegt worden sein. Sowohl das Datum der Rechnung oder des Kaufvertrages, der (An-)Zahlung oder der Überweisung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen. Als Einbringung des Förderungsantrages gilt das Einlangen des Antrages bei der aws.

Förderhöhe

Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderbaren Kosten und maximal EUR 30.000,00. Gefördert werden können nur Projekte mit Kosten von mindestens EUR 2.000,00 und höchstens EUR 100.000,00 (jeweils exkl. USt). Es kann maximal ein E-Commerce-Projekt im Rahmen dieser Richtlinie pro Unternehmen gefördert werden.

Auszahlung

Die geförderten Investitionen und externen Kosten müssen längstens innerhalb von einem Jahr ab Antragstellung durchgeführt und bezahlt werden.

  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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