Mit 22.11.2021 befindet sich Österreich erneut in einem bundesweiten Lockdown. Wie auch in der Vergangenheit sollen die betroffenen Unternehmen dabei wirtschaftlich unterstützt werden. Das Finanzministerium hat angekündigt, dass hierzu bereits bestehende Beihilfemodelle verlängert bzw adaptiert werden sollen.
Kurzarbeit Phase 5
Diese ist ohnehin noch bis 30.6.2022 beantragbar. Eine Verlängerung ist derzeit somit nicht vorgesehen.
Senkung Umsatzsteuersatz auf 5%
In der Gastronomie, Hotellerie und Kulturbranche gilt noch bis Jahresende ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5%. Nach derzeitigem Stand ist das ausreichend und keine Verlängerung in 2022 geplant.
Ausfallsbonus
Der monatliche Ausfallsbonus stand den Unternehmen schon in den Monaten Jänner bis September 2021 in unterschiedlichen Ausprägungen (Ausfallsbonus I und Ausfallsbonus II) zur Verfügung.
Ab November 2021 bis März 2022 soll der neue Ausfallsbonus zur Verfügung stehen. Hierbei wird wieder auf die bewährte Branchenabstufung wie beim Ausfallsbonus II gesetzt (10/20/30 oder 40%) und steht bei einem Umsatzausfall von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichsmonat aus 2019 zu.
Verlustersatz verlängert
Der bereits verlängerte Verlustersatz – Betrachtungszeitraum 2. Halbjahr 2021 – wird neuerlich verlängert. Bei einem Umsatzausfall von 40% kann für Jänner bis März 2022 ebenfalls ein Ersatz des erwirtschafteten Verlustes von 70% (90% für KMU) beantragt werden.
Härtefallfonds
Dieser stand ursprünglich bis September 2021 zur Verfügung. Auch hier soll eine Antragstellung für die Monate November 2021 bis März 2022 künftig möglich sein.
NPO-Fonds, Veranstalterschutzschirm
Auch diese beiden Unterstützungen sollen bis März 2022 noch zur Verfügung stehen.
Ausschlusskriterien
Neben den bekannten Voraussetzungen sollen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, die jeweils geltenden COVID-Regeln einzuhalten. Erhält ein Betrieb bspw im Dezember 2021 eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen die 2-G-Regel, sind Beihilfen für den entsprechenden Monat wieder zurückzahlen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass nun ein einheitlicher Umsatzrückgang von 40% (statt wie vorher 50%) bereits ausreichend ist für den Erhalt einer Beihilfe. Die meisten der bekannten Zuschüsse werden in leicht abgewandelter Form noch bis inklusive März 2022 zur Verfügung stehen.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).