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Corona Blog: Covid-Startup-Hilfsfonds

Corona, Start-ups & Gründungen
date icon 15. Mai 2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen des 38 Milliarden Euro Corona Hilfspaketes nun auch ein Covid-Startup-Hilfsfonds mit rund EUR 100 Millionen Euro beschlossen. Ziel des Hilfsfonds ist die Stärkung der Liquidität von innovativen Startup-Unternehmen, welche von der Coronakrise betroffen sind.

Der Hilfsfonds sieht eine Verdoppelung der Einlage durch aws vor, die ein innovatives Startup-Unternehmen während der Krise von privaten Investoren in der Höhe von  EUR 10.000 bis max. EUR 800.000 erhält.

Überblick Hilfsfonds

  • Private Investoren geben während der Coronakrise einem innovativen Startup einen Zuschuss zwischen EUR 10.000 bis EUR 800.000
  • aws verdoppelt das Investment durch einen Zuschuss.

Kriterien

  • Das Startup-Unternehmen muss vor dem 15.3.2020 gegründet worden sein und max. 5 Jahre alt sein.
  • Das Startup-Unternehmen erfüllt die Innovationskriterien oder wurde bereits durch definierte Programme der aws oder der FFG gefördert.
  • Das Startup-Unternehmen ist von der COVID-19-Pandemie betroffen.
  • Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens befindet sich in Österreich.
  • Es ist ein Kleinunternehmen (Anm. max. 50 Mitarbeiter/innen, max. EUR 10 Millionen Umsatz) gem. EU-Definition.
  • Es erhält von Investoren frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von mindestens EUR 10.000 bis max. EUR 800.000.
  • Die privaten Investoren sind unabhängig vom Unternehmen, d.h. keine Angehörigen, Mehrheitsgesellschafter/innen oder Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Antragstellung

  • Anträge können ab sofort bis inkl. 15.12.2020 über den aws Fördermanager gestellt werden.
  • Es ist eine Bestätigung vom Startup-Unternehmen notwendig, dass formale Bedingungen erfüllt sind sowie eine Bestätigung vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, dass die Kriterien erfüllt wurden.
  • Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der inhaltlichen Prüfung des Antrages durch die aws.

Beim Zuschuss durch die aws handelt es sich um einen (Teil-) rückzahlbaren Zuschusses. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb der nächsten 10 Jahre, falls das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Von den erzielten Gewinnen muss zumindest 50% für die Rückführung des Zuschusses verwendet werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (info@artus.at).

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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