Die Bundesregierung hat im Rahmen des 38 Milliarden Euro Corona Hilfspaketes nun auch ein Covid-Startup-Hilfsfonds mit rund EUR 100 Millionen Euro beschlossen. Ziel des Hilfsfonds ist die Stärkung der Liquidität von innovativen Startup-Unternehmen, welche von der Coronakrise betroffen sind.
Der Hilfsfonds sieht eine Verdoppelung der Einlage durch aws vor, die ein innovatives Startup-Unternehmen während der Krise von privaten Investoren in der Höhe von EUR 10.000 bis max. EUR 800.000 erhält.
Überblick Hilfsfonds
- Private Investoren geben während der Coronakrise einem innovativen Startup einen Zuschuss zwischen EUR 10.000 bis EUR 800.000
- aws verdoppelt das Investment durch einen Zuschuss.
Kriterien
- Das Startup-Unternehmen muss vor dem 15.3.2020 gegründet worden sein und max. 5 Jahre alt sein.
- Das Startup-Unternehmen erfüllt die Innovationskriterien oder wurde bereits durch definierte Programme der aws oder der FFG gefördert.
- Das Startup-Unternehmen ist von der COVID-19-Pandemie betroffen.
- Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens befindet sich in Österreich.
- Es ist ein Kleinunternehmen (Anm. max. 50 Mitarbeiter/innen, max. EUR 10 Millionen Umsatz) gem. EU-Definition.
- Es erhält von Investoren frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von mindestens EUR 10.000 bis max. EUR 800.000.
- Die privaten Investoren sind unabhängig vom Unternehmen, d.h. keine Angehörigen, Mehrheitsgesellschafter/innen oder Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Antragstellung
- Anträge können ab sofort bis inkl. 15.12.2020 über den aws Fördermanager gestellt werden.
- Es ist eine Bestätigung vom Startup-Unternehmen notwendig, dass formale Bedingungen erfüllt sind sowie eine Bestätigung vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, dass die Kriterien erfüllt wurden.
- Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der inhaltlichen Prüfung des Antrages durch die aws.
Beim Zuschuss durch die aws handelt es sich um einen (Teil-) rückzahlbaren Zuschusses. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb der nächsten 10 Jahre, falls das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Von den erzielten Gewinnen muss zumindest 50% für die Rückführung des Zuschusses verwendet werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (info@artus.at).