Mit dem voraussichtlich im Herbst 2015 in Kraft tretenden Alternativfinanzierungsgesetz werden insbesondere Crowdfunding und Bürgerbeteiligungen erleichtert. Durch eine gleichzeitige Änderung des Kapitalmarktgesetzes ist auch die Finanzierung mittelständischer Unternehmen über den Kapitalmarkt künftig einfacher und kostengünstiger.
Im Wesentlichen wird statt der bisher beim öffentlichen Anbieten von Investitionsmöglichkeiten recht schnell greifenden Prospektpflicht für Angebote unter fünf Millionen Euro ein mehrfach abgestuftes Informationssystem eingeführt: Je nach Angebotsvolumen und Art der Veranlagung ist den Anlegern lediglich ein Informationsblatt nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellen oder ein vereinfachter Kapitalmarktprospekt mit stark reduzierten inhaltlichen Anforderungen zu veröffentlichen. Außerdem wird ein Rechtsrahmen für Betreiber von Crowdfunding-Plattformen geschaffen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.meinanwalt.at/rechtsnews/crowdfunding-und-kmu-finanzierung-leicht-er-gemacht
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Gernot Wilfling, Rechtsanwalt
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