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Das neue Schweizer Steuerabgeltungsabkommen

Recht & Steuern
date icon 20. April 2012

Letzten Freitag, den 13.3.2012, haben Finanzministerin Maria Fekter und Bundespräsidenting Frau Widmer-Schlumpf das Steuerabgeltungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz unterzeichnet.

Inhalt dieses Abkommens ist die Besteuerung der in der Schweiz angelegten unversteuerten Vermögen und deren zukünftige Kapitalerträge und wird ab 1.1.2013 in Kraft treten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle natürlichen Personen, die einen österreichischen Wohnsitz haben und am 1.1.2013 ein Konto oder Depot in der Schweiz besitzen.

Nicht betroffen sind Personen-, Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen sowie Vereine und sonstige Körperschaften.

Wie erfolgt die Besteuerung?

Es gibt zwei Möglichkeiten, zwischen denen der Betroffene für jedes Depot und/oder Konto entscheiden kann:

  • Anonyme Abgeltung
    Hierbei berechnen die Schweizer Zahlstellen anhand einen komplexen Formel einen Pauschalbetrag und überweisen diesen anonym an die österreichische Behörde. Der Mindeststeuersatz beträgt 15%, der Höchststeuersatz beträgt 30%.
    Die Steuersätze sind von der Vermögenshöhe unabhängig, entscheidend ist der Vermögenszuwachs innerhalb der letzten zehn Jahre. Eine Ausnahme besteht jedoch bei besonders hohem Vermögen (ab 2 Mio. Euro), hier kann es bis zu einem Steuersatz von 38% kommen. Mit dem ermittelten Steuersatz wird anschließend das Vermögen besteuert. Danach erhält der Betroffene eine Bescheinigung, dass sein Vermögen versteuert ist und sämtliche Steuern damit abgegolten sind.
  • Freiwillige Meldung
    Statt der pauschalen Abgeltung legt der Betroffene seine Identität und seine Vermögenswerte offen. Diese Daten werden von der Schweiz an die österreichische Finanzverwaltung gemeldet. Im österreichischen Steuerrecht wird dies als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet, der Anleger wird danach aufgefordert, die Selbstanzeige zu vervollständigen und die Steuer zu zahlen. Betroffene werden diese Methode vor allem dann wählen, wenn es sich bei dem Vermögen um kein Schwarzgeld handelt bzw. die pauschale Abgeltung höher wäre.

Wie ist der Ablauf?

Die Schweizer Zahlstellen senden innerhalb von zwei Monaten ab 1.1.2013 ein Schreiben an ihre Kunden aus, in dem sie über das Abkommen und ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

Bis zum 31.5.2013 müssen sich die Betroffenen entscheiden, für welches Depot und/oder Konto eine anonyme Abgeltung erfolgen soll und für welches Depot und/oder Konto eine freiwillige Meldung gewährt wird.

Die Meldung ist unwiderruflich. Gibt der Depot- oder Kontoinhaber nicht bekannt, für welche Methode er sich entscheidet, so wird automatisch eine anonyme Abgeltung vorgenommen.

Was geschieht mit zukünftigen Kapitalerträgen?

In Zukunft werden die Schweizer Zahlstellen eine 25% Abgeltungsteuer bei den Kapitalerträgen einheben und an die österreichische Finanzverwaltung überweisen.

Auch hier kann zwischen einer anonymen und einer offengelegten Variante entschieden werden.

Wolfgang Schmid
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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