Seit mehr als einem Jahr gibt es in Österreich erhebliche Corona-Hilfen. Diese reichen von Kreditbürgschaften, insbesondere zu Beginn der Corona-Pandemie genutzt, Fixkostenzuschüsse, Ausfallsboni, Umsatzersatz bis hin zur aktuellen Fassung der Fixkostenzuschüsse. Ein Blick hinter die Kulissen, wer denn in welchem Ausmaß von diesen Hilfen profitiert hat und wie dadurch ggf auch der Wettbewerb der Unternehmen beeinflusst wurde, gibt die Transparenz-Datenbank der EU. Sie finden den Link dazu wie folgt: https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public/search/results Zu der Betragshöhe der angeführten Hilfsmaßnahmen (siehe dazu unsere zahlreichen Informationen unter https://artus.at/blog/category/corona/) ist anzumerken, dass es sich beim Fixkostenzuschuss um einen Ersatz der fixen Kosten von Unternehmen handelt, beim Ausfallsbonus und Umsatzersatz um eine Entschädigung für weggefallene Einnahmen. Voraussetzung für die Hilfszahlungen sind auch, dass die empfangenden Unternehmen „gesund“ im Sinne der EU Rechtslage sind. Je nach Unternehmensgröße – aber auch Anzahl der Rechtsträger – sind die Hilfsmaßnahmen höher oder niedriger da klarerweise bei größeren Unternehmen höhere Fixkosten an- bzw auch höhere Umsätze wegfallen.