In unserem Artikel vom 19.11.2012 machten wir Sie auf die vorverlegten Änderungen in der Meldepflicht für Neue Selbständige aufmerksam. Der Imageschaden den die Sozialversicherung durch diese Gesetzesänderung erlitten hat ist enorm. Immer noch sind viele Jungunternehmer nicht ausreichend über diese Änderung informiert und stehen sodann vor existenzbedrohenden Nachzahlungen. Die Sozialversicherungsanstalt würde gerne zur alten Rechtslage zurückkehren, bei welcher der Jungunternehmer der Sozialversicherung die Überschreitung der Versicherungsgrenze bis zu dem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid melden konnte, ohne dass diese gleich einen Zuschlag von 9,3% der Beiträge in Rechnung stellen musste. Verhandlungen mit dem Sozialministerium gab es diesbezüglich schon einige und der Gesetzestext hätte bereits in der Novellierung des Sozialversicherungsrechtsänderungsgesetz 2014 aufgenommen werden können, wäre das Gesetz dann nicht doch noch blockiert worden. Im Herbst soll nun aber der Kompromiss nach dem Wunsch des Ministeriums endgültig stehen. Wir halten Sie natürlich diesbezüglich am Laufenden.
ACHTUNG! Vorverlegte Meldepflichten für Neue Selbstständige in der GSVG
19.11.2012 verfasst von Sabine Loidl