Beraterin am Notebook
Blog

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 05. Dezember 2018

Ab 1.1.2019 wird das jahrelang nahezu unveränderte Melde- und Beitragssystem der Sozialversicherung in Österreich modernisiert.

Früher getrennte Meldebereiche (Versicherungszeitenmeldung, Beitragsabrechnung und Beitragsgrundlagenmeldung) werden mit der mBGM zusammengeführt. Im bisherigen Melde-und Beitragssystem werden die Beitragsgrundlagen und die Versicherungszeiten getrennt verwaltet und erst durch die Übermittlung des Jahreslohnzettels an die Sozialversicherung können die Beiträge den Versicherten zugeordnet werden (duales Systemdesign).

Künftig werden der Versicherungsverlauf und die Beitragsgrundlagen monatlich pro Dienstnehmer in einem Paket an die Sozialversicherung übermittelt.

Von dieser Umstellung sind folgende Vorteile zu erwarten:

  • Das Zusammenführen von Beitragsnachweisung und Lohnzettel zu einer monatlichen Meldung
  • Ein überschaubares Tarifsystem (TASY)
  • Die Vereinfachung der Anmeldung
    Anmeldungen müssen nur die Daten des Dienstgebers und des Dienstnehmers, den Beginn der Beschäftigung, Versicherungsumfang, den Beschäftigungsbereich (Arbeiter, Angestellter, …), Beginn der BMSVG und die Angabe ob freier Dienstvertrag vorliegt enthalten. Alle anderen Meldungen zum Versicherungsverlauf erfolgen durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, wodurch eine Anmeldung erst mit der Übermittlung der ersten mBGM komplett wird.
  • Der Entfall von Änderungsmeldungen
    Änderungen zum Versicherungsverlauf erfolgen durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung; Änderung der persönlichen Daten durch Mitteilungen der Personenstandsbehörden oder dem Dienstnehmer selbst. Nur eine Adressenänderung müsste durch die neue „Adressmeldung Versicherter“ übermittelt werden. Diese Meldung ist auch immer bei der Erstanmeldung eines Dienstnehmers zu erstellen oder wenn die Adresse bei Wiederanmeldung abweichend von der ursprünglich gemeldeten ist.
  • Die Reduktion/Vermeidung meldungsbedingter Differenzen.
  • Die zeitnahe Bereitstellung der Beitragsgrundlagen für Zwecke der Pensionsversicherung und der betrieblichen Vorsorge.

In erster Linie bedeutet die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung jedoch eine komplette Systemumstellung für die Dienstgeber, für alle im Personalwesen Beschäftigten, sowie die Lohnsoftwarehersteller und die Sozialversicherungsträger.

Kurzfristig ist daher, wie bei jeder Systemumstellung bedingt durch die Softwareumstellung und erforderliche Schulungsmaßnahmen, mit einem entsprechenden Mehraufwand zu rechnen. Mit ARTUS haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie durch die Neuerungen fachlich und technisch sicher begleiten wird. (info@artus.at)

  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren