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Die neue e-card ab 1.1.2020

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 15. Januar 2020

Seit 1.1.2020 versendet die Sozialversicherung neue e-cards bei Neuausgabe oder Tausch der abgelaufenen e-card mit einem Lichtbild der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers. Bis 31.12.2023 sollen so sämtliche alte e-cards gegen die neue e-card mit Foto und zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausgetauscht werden.

Personen unter 14 Jahren erhalten die e-card weiterhin ohne Foto, dieses kann auch nicht freiwillig abgegeben werden. Für Personen über 70 Jahre oder Personen ab Pflegestufe 4 wird die e-card grundsätzlich auch ohne Foto ausgestellt, wenn kein Foto vorhanden ist. Es kann jedoch freiwillig ein Foto abgegeben werden.

Das Foto wird in folgender Reihenfolge aus den behördlichen Beständen übernommen:

  1. Passbehörden
  2. Führerscheinregister
  3. Fremdenregister

Rund 85% aller Versicherten können so automatisch abgedeckt werden und erhalten ohne weiteres Zutun die neue e-card rechtzeitig bevor die alte abläuft. Es besteht keine Möglichkeit, ein eigenes „Wunschfoto“ abzugeben.

Personen, die keinen

  • österreichischen Reisepass
  • österreichischen Personalausweis
  • österreichischen Scheckkartenführerschein
  • Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass bzw. eine Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)

besitzen, müssen rechtzeitig ein Foto abgeben:

  • Das Foto muss persönlich an einer der Registrierungsstellen abgegeben werden.
  • Das Foto muss den Passbildkriterien entsprechen.
  • Es muss ein Ausweis sowie Staatsbürgerschaftsnachweis (beides im Original!) vorgezeigt werden. Ohne Ausweis ist ein Identitätszeuge (volljährig, amtlicher Lichtbildausweis, Bestätigung durch Unterschrift) erforderlich.
  • Bei einem Ablaufdatum der e-card nach 31.12.2023 erfolgt eine automatische Aufforderung, ein Foto zu bringen.

Registrierungsstellen

  • Für Versicherte MIT österreichischer Staatsbürgerschaft: Kundenservicestellen der ÖGK, PVA Landesstellen, BVAEB Außenstellen, SVS Kundencenter
  • Für Versicherte OHNE österreichische Staatsbürgerschaft: Polizeikommissariate, Landespolizeidirektionen, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Eine vollständige Liste aller Registrierungsstellen finden Sie unter www.chipkarte.at/foto. Mittels persönlichem Foto-Sofort-Check können Sie hier auch überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus stehen die Informationen zur neuen e-card in 16 Fremdsprachen zur Verfügung.

  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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