Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 soll durch die Einführung einer neuen Gesellschaftsform für Neugründer Anreize und Erleichterungen schaffen. Am 30.5.2023 wurde der Entwurf des flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetztes zur Begutachtung veröffentlicht. Dabei soll die flexible Kapitalgesellschaft „FlexCo“ für Start-up Unternehmen besonders attraktiv und international eine wettbewerbsfähige Alternative zu den bisherigen Gesellschaftsformen in Österreich sein.
Die FlexCo baut dabei auf dem GmbH Recht unter Einbeziehung von Vorteilen des Aktiengesellschaftsrechtes auf. Somit soll sie eine Hybridform der GmbH und AG darstellen.
Sie soll in Zukunft Gründern eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung von Kapitalmaßnahmen oder Gesellschafterwillensbildungen durch weniger Formalitäten geben.
Das Mindeststammkapital soll 10.000 Euro betragen, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Die Mindeststammeinlage des Gesellschafters soll bei 1 EUR liegen. Beschlussfassungen sollen im Umlaufverfahren ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen erfolgen können, sofern dies im Gesellschaftsvertag festgelegt ist.
Darüber hinaus soll die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteile möglich sein, um Mitarbeiterbeteiligungen zu vereinfachen. Diese sollen flexibler ausgestaltet sein und im Vergleich zu üblichen Gesellschaftsanteilen weniger wirtschaftliches Risiko mit sich bringen.
Auch geplant ist, dass Übertragungen von Gesellschaftsanteilen vereinfacht mittels notarieller oder anwaltlicher Urkunde, im Vergleich zum bisher strengen Notariatsaktes, erfolgen können.
Auch ein Vorteil stellt die Möglichkeit des Erwerbes eigener Geschäftsanteile dar. Dies ist dann möglich, wenn der Erwerb aus frei ausschüttbaren Vermögen der Gesellschaft finanziert werden kann. Auch wichtig ist, dass der Anteil nicht mehr als ein Drittel des Stammkapitals ausmacht. Die erworbenen Anteile gewähren der Gesellschaft keine Rechte.
Der Gesetzgebungsprozess für die Einführung der FlexCo soll noch im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten die neue Rechtsform tatsächlich mit sich bringen wird und welchen Einfluss sie auf Neugründungen haben wird.
Interessant in diesem Zusammenhang könnte die Überlegung einer Umgründung eines bereits bestehenden Unternehmens sein.
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