Das Jahr 2020 bringt viele Neuerungen mit sich. Bereits Anfang des Jahres wurde Historisches geschafft und die erste Türkis/Grüne-Bundesregierung Österreichs am 7.1.2020 angelobt! Doch auf welche Maßnahmen haben sich diese Parteien konkret geeinigt? Wie sieht der Fahrplan (zumindest aus steuerlicher Sicht) für Österreich in den nächsten 5 Jahren aus?
Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick darüber geben, welche steuerlichen Aspekte sich dadurch in Zukunft ergeben werden. Aus Übersichtsgründen sollen hier nur die wichtigsten und bereits im Regierungsprogramm konkret ausformulierten kurz vorgestellt werden. Eine Übersicht jeder einzelnen der geplanten Schritte wäre zu umfangreich und kann im Regierungsprogramm nachgelesen werden. Auch wenn diese Punkte innovativ klingen ist anzumerken, dass die meisten Punkte bereits im Programm der vorangehenden Bundesregierung enthalten waren.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass das Regierungsprogramm per se noch kein verbindliches Gesetz darstellt, sondern dieses erst im Nationalrat – wo die beiden Regierungsparteien gleichwohl gemeinsam die erforderliche Mehrheit haben – beschlossen werden muss.
- Senkung Steuertarife
Die Tarifstufen sollen von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40% gesenkt werden. Die Tarifstufen 48% und 50% werden unverändert weitergeführt. Auch der Spitzensteuersatz von 55% wird beibehalten. Dieser war aber bereits 2016 nur als Übergangsregelgung konzipiert und läuft 2021 aus (somit letztmalig auf Einkommen 2020 anzuwenden). Ebenso soll eine Prüfung der automatisierten Abgeltung der kalten Progression in Angriff genommen werden - KESt-Befreiung Wertpapiere
Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Kursgewinne aus Wertpapieren uä mit 27,5% Kapitalertragssteuer zu versteuern sind. Werden Wertpapiere nicht nur kurzfristig aus Spekulationsgründen gehalten, soll diese Steuer zukünftig entfallen. Weitere Details wie Behaltedauer etc sind noch nicht bekannt. - Senkung Körperschaftssteuer
Der bisherige Steuersatz von 25% auf Gewinne von Kapitalgesellschaften soll auf 21% gesenkt werden. - Herabsetzung Mindeststammkapital
Das Mindeststammkapital für Körperschaften soll von derzeit 35.000 € auf 10.000 € herabgesetzt werden. Das derzeitige System sieht nur eine Erleichterung für die ersten Jahre nach der Gründung vor, nach Ablauf von 10 Jahren muss derzeit jedoch das Stammkapital auf mindestens 35.000 € erhöht werden. Letzteres soll entfallen. Auch soll geprüft werden, ob die Mindestkörperschaftsteuer komplett abgeschafft werden soll. - Betriebsausgaben
Es soll in Zukunft leichter möglich sein, ein Arbeitszimmer auch als Betriebsausgabe abzusetzen, eventuell durch einen Pauschalbetrag. Ebenso soll die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (seit 2020: 800 €) auf 1.000 € bzw auf 1.500 € für energieeffiziente Wirtschaftsgüter erhöht werden. - Erhöhung Gewinnfreibetrag
Unternehmen können für getätigte Investitionen einen Gewinnfreibetrag von 13% geltend machen. Bis 30.000 € Gewinn ist dies auch ohne Investitionen möglich. Diese Grenze soll auf 100.000 € ausgeweitet werden. Ohne getätigte Investitionen verringert sich der zu versteuernde Gewinn gegenüber der bestehenden Regelung somit um 9.100 €. - Änderungen in der Land- und Forstwirtschaft
Bisher galten für Land- und Forstwirte geänderte Buchführungsgrenzen, dh Land- und Forstwirte waren bereits ab einem Umsatz von 550.000 € zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies soll aus Vereinfachungsgründen an den für sonstige Unternehmer relevanten Betrag von 700.000 € angepasst werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne auf 3 Jahre zu verteilen, um so eine Glättung des Einkommens und der damit verbundenen Steuerlast zu ermöglichen. - Gewinnrücktrag Einnahmen/Ausgaben-Rechner
Derzeit besteht für Künstler die Möglichkeit, Gewinne auf vergangene Jahre aufzuteilen, da üblicherweise lange Vorlaufzeiten bestehen und den anfallenden Ausgaben die adäquaten Einnahmen erst Jahre später gegenüberstehen. Diese Möglichkeit soll auf sämtliche Einnahmen/Ausgaben-Rechner ausgeweitet werden. - Erhöhung Familienbonus plus
Der Familienbonus plus soll von derzeit 1.500 € jährlich auf 1.750 € erhöht werden. Die Untergrenze bei geringem Einkommen (derzeit 250 €) soll ebenfalls auf 300 € ausgedehnt werden. - Umweltanreize
Um das Bahnfahren gegenüber dem Fliegen attraktiver zu machen, soll eine Flugticketabgabe von 12€/Flugticket eingeführt werden. Außerdem soll die Berechnung der NoVA (neuerlich) überarbeitet werden und generell ein Anreiz für CO2-freie Dienstwägen geschaffen werden. Auch die Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales ist geplant. - Umsatzsteuer
Der USt-Satz auf Damenhygieneartikel soll von derzeit 20% auf 10% gesenkt werden - Vereinheitlichungen
Derzeit bestehen starke Unterschiede zwischen der handelsrechtlichen- und steuerrechtlichen Bilanz. Diese sollen abgeschafft werden um das Ziel einer Einheitsbilanz zu erreichen. Weiters sollen die Einkunftsarten „selbständige Arbeit“ und „Gewerbebetrieb“ zusammengelegt werden. Auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sollen als „abzugsfähige Privatausgaben“ vereinheitlicht werden.
Generell sollen das Einkommensteuergesetz (EStG) und auch die Bundesabgabenordung (BAO) neu kodifiziert werden. - Betriebsprüfungen
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll es zukünftig möglich sein, freiwillig eine Betriebsprüfung zu beantragen. Dies kann unter anderem bei einem geplanten Unternehmensverkauf sinnvoll sein. Derzeit besteht kein Anspruch darauf und ein zukünftiger Käufer muss das Risiko von betriebsprüfungsbedingten Nachzahlungen selbst einschätzen.
In welcher Art und Weise sowie mit welchem zeitlichen Horizont die im Regierungsprogramm zwischen den Koalitionspartnern vereinbarten Ziele umgesetzt werden, ist bislang nicht vorherzusagen und bleibt folglich abzuwarten.