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Die Nutzung von Elektrofahrzeugen soll verstärkt geprüft werden

Fahrzeuge, Umsatzsteuer
date icon 20. September 2021

Der Kauf eines Elektrofahrzeuges wurde in den letzten Jahren für Unternehmer immer attraktiver. Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges bringt viele Vorteile wie den Entfall des Sachbezuges bei Privatnutzung durch einen Mitarbeiter, den Entfall der damit verbundenen Lohnnebenkosten für den Dienstgeber und umsatzsteuerliche Vorteile. Darüber hinaus sind Elektroautos von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Und nicht zu vergessen sind auch Vorteile wie die Elektromobilitätsförderung und die Investitionsprämie, die bis zum 28.2.2021 beantragt werden konnte.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht steht dem Unternehmer bis zu einem Anschaffungswert von 40.000,00 Euro brutto der uneingeschränkte Vorsteuerabzug zu. Liegen die Anschaffungskosten zwischen 40.000-80.000 Euro, so steht im ersten Schritt der uneingeschränkte Vorsteuerabzug zu und ist durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung, in dem eine Luxustangente errechnet wird, zu neutralisieren. Übersteigen die Anschaffungskosten 80.000 Euro, so besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Abgrenzung zwischen unternehmerischer und privater Nutzung

Damit aus umsatzsteuerlicher Sicht überhaupt von einer unternehmerischen Nutzung ausgegangen werden kann, ist eine unternehmerische Nutzung von mindestens 10 % erforderlich. Wird diese 10 % Grenze nicht erfüllt, so liegt kein Betriebsvermögen vor und ein Vorsteuerabzug scheidet aus.

Vor allem bei Nutzung eines Elektrofahrzeuges durch einen Mitarbeiter, könnte dies ein Problem darstellen, da Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht als unternehmerisch veranlasst anzusehen sind.

Die Finanzverwaltung hat angekündigt diese 10 % Grenze verstärkt zu prüfen. Aus diesem Grund empfehlen wir für den Nachweis dieser unternehmerischen Nutzung ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.

Bei Fragen rund um das Thema KFZ im Steuerrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (info@artus.at).

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