Beraterin am Notebook
Blog

Die Steuerpläne der neuen Regierung

Recht & Steuern
date icon 08. Januar 2018

Die neue Bundesregierung ist seit 18. Dezember 2017 im Amt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über bereits vollzogene Maßnahmen sowie über die wichtigsten Vorhaben des Regierungsprogramms 2017 – 2022 aus steuerlicher Sicht.

Beschlossene Maßnahme:

  • Die „Aktion 20.000“ für ältere Arbeitslose wurde mit Ende 2017 ausgesetzt, neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Anträge, die bis 31. Dezember 2017 genehmigt bzw. in Arbeit befindlich waren, werden positiv behandelt. Mit dieser Maßnahme hätten arbeitslose Menschen über 50 Jahre wieder in den Arbeitsmarkt finden sollen.
  • Der Beschäftigungsbonus läuft mit 31. Jänner 2018 aus. Anträge, die bis dahin von Unternehmen bei der zuständigen Förderstelle, dem aws, einlangen, werden noch bearbeitet. Der Beschäftigungsbonus hätte für bis zu drei Jahre 50% der bezahlten Lohnnebenkosten für zusätzliche Arbeitsverhältnisse erstatten sollen.

Geplante Vorhaben:

  • Modernisierung des Wohnrechts:
    • Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums von 20 auf 10 Jahre bei Mietkauf-Modelle.
    • Einführung einer 1/10-Absetzung bei Instandsetzungsarbeiten sowie bei begünstigtem Herstellungsaufwand.
    • Investitionsfreibetrag für Wohnbauerrichtungs- und Wohnraumsanierungskosten.
  • Forcierung der Errichtung der „digitalen Betriebsstätte“, um auch die multinationalen Werbeträger (Facebook, Google etc.) zur Steuerpflicht in Österreich zu zwingen.
  • Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent.
  • „Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages iHv 440 Euro bzw. 300 Euro, wenn von beiden Elternteile beansprucht und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro.
  • Effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung.
  • Erleichterungen für Betriebsübergaben in der Familie.
  • Strukturelle Steuerreform – Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“)
    • Modernisierung der Gewinnermittlung: Die „UGB-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ sollen stärker zusammengeführt werden („Einheitsbilanz“).
    • Steuererklärungen für Kleinunternehmer vereinfachen.
    • Förderung der privaten Altersvorsorge.
    • Zusammenführung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“.
    • Abschaffung der kalten Progression.
    • Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) – insbesondere auf nicht entnommene Gewinne.
    • Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen.
    • Entlastung des Tourismus durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen von 13% auf 10%.
    • Umstellung auf ein generelles Reverse-Charge-System für die Abfuhr der Umsatzsteuer zwischen inländischen Unternehmen zur Entbürokratisierung und allfälligen Betrugsbekämpfung.
    • Vereinfachung der Lohnverrechnung.
    • Reduktion der Einkunftsarten.

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren