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Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten

Recht & Steuern
date icon 15. März 2010

In der heutigen Arbeitswelt wird immer mehr Mobilität von den Arbeitnehmern gefordert. Umzüge aus beruflichen Gründen werden daher immer häufiger.

Umzugskosten sind steuerlich absetzbare Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder bei einer dauerhaften Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber vorliegen. Eine berufliche Veranlassung kann jedoch nur zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitweges angenommen werden.  Jedenfalls muss der bisherige Wohnsitz aufgegeben werden. Irrelevant ist, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder -nehmer beendet wurde.

Art der Aufwendungen

  • Transport- und Packkosten des Hausrates
  • Handwerkerkosten zur Demontage der Wohnungsausstattung
  • Fahrtkosten zur Wohnungssuche und Übersiedlung
  • Maklerkosten zur Suche eines Nachmieters bzw. zur Suche einer neuen Mietwohnung
  • Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung

Nicht abzugsfähig sind z.B.:

  • Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung
  • Anschaffungskosten für Hausrat
  • Wohnungsablösen
  • Maklerkosten bzw. Inseratenkosten zur Suche eines Nachmieters der aufgegebenen Wohnung

Gerne sind wir Ihnen bei der Klärung der Abzugsfähigkeit Ihrer konkreten Umzugskosten behilflich.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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