Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einem aktuellen Erkenntnis bestätigt, dass die ausschließlich betriebliche Nutzung von Firmenautos korrekt und zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Im Umkehrschluss verlangt das BFG, dass auch die private Nicht-Nutzung nachgewiesen werden muss, um den Ansatz eines steuerpflichtigen Sachbezugs zu verhindern. Dies gilt auch für die Nutzung durch eine der GmbH nahestehende Person, wie etwa einer an der Gesellschaft beteiligten Ehegattin des Gesellschafter-Geschäftsführers.
Fahrtenbuch notwendig
Um die tatsächliche Nichtbenützung von betrieblichen Fahrzeugen für private Fahrten nachweisen zu können, muss ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Fahrtenbuch geführt werden. Wir beraten Sie gerne dabei, wie ein beweissicheres Fahrtenbuch erstellt wird (info@artus.at).