Wer ein Elektrofahrzeug (PKW, LKW bzw. Bus) oder eine öffentliche Ladesäule besitzt, spart nicht nur CO2 ein, sondern hat ab dem 1.1.2023 die Möglichkeit, im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) eine Prämie (ePrämie) zu erhalten. E-Motoroller und E-Roller sind von der ePrämie ausgeschlossen. Die ePrämie wird für CO2-Einsparungen durch Elektrofahrzeuge oder öffentliche Ladestationen gewährt.
Bisher wurden die CO2-Einsparungen, die Verbraucher beispielsweise durch das Laden von Elektrofahrzeugen erzielen, dem Stromlieferanten zugerechnet. Mit der Änderung der Kraftstoffverordnung, die seit dem 1.1.2023 in Kraft ist, wird die THG-Quote dem Zulassungsbesitzer, also auch Privatpersonen, zugerechnet.
Grundsätzlich muss eine genaue Aufzeichnung der geladenen Energie pro Kalenderjahr geführt werden Bei rein batteriebetriebenen Fahrzeugen kann auch eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug angesetzt werden. Die Pauschale gilt nicht für Hybridfahrzeuge, diese müssen zur Geltendmachung der THG-Quote einen Nachweis erbringen.
Die THG-Quote kann erst ab 100.000 kWh Strom vom Umweltbundesamt zertifiziert und damit handelbar gemacht werden. Da dies vor allem von Privatpersonen oft nicht erreicht wird, haben sich einige Unternehmen gebildet, die diese Einsparungen sammeln, zertifizieren und gebündelt z.B. an Mineralölunternehmen verkaufen.
So ist es für Unternehmen und Privatpersonen möglich, in ca. 10 Minuten mit nur wenigen Mausklicks eine ePrämie von bis zu EUR 896,00 exkl. USt. pro registriertem Elektrofahrzeug zu erhalten.
Die Höhe der e-Prämie richtet sich grundsätzlich nach den auf dem Markt erzielbaren Quotenpreisen und -mengen sowie nach der Dauer, für die das Fahrzeug im Kalenderjahr auf den Antragsteller zugelassen war.
Die Höhe und Dauer der Auszahlung der e-Prämie variiert jedoch je nach Plattform, auf der das Elektrofahrzeug registriert wird. Einige Plattformen bieten eine “garantierte Prämie”, eine “fixe Prämie” oder sogar eine hohe “Sofortauszahlung” an. Wer das Maximum aus dem eQuoten-System in Österreich herausholen möchte, entscheidet sich für eine variable bzw. flexible ePrämie.
Die meisten Plattformen behalten einen Anteil zur Deckung ihrer Kosten ein. Mittlerweile gibt es auch Non-Profit-Plattformen – hier ist der Auszahlungsbetrag deutlich höher.
Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Plattformen (nur eine Auswahl):
Epuls
- Fixe Prämie + Sofortauszahlung
- Auszahlungsbetrag: EUR 388,00
- Auszahlung: etwa 3 Wochen nach Registrierung
Geld für eAuto
- Fixe Prämie
- Auszahlungsbetrag: EUR 400,00
- Auszahlung: bis zu 20 Monate
- Flexible Prämie
- Auszahlungsbetrag: bis zu EUR 670,00
- Auszahlung: bis zu 20 Monate
THG Service – Instadrive
- Non-Profit-Organisation
- Flexible Prämie
- Auszahlungsbetrag: bis zu EUR 896,00
- Auszahlung: bis zu 20 Monate
Info: In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband eMobility Austria (BVe) und den Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) ist das Vergleichsportal www.thg-vergleichstest.at entstanden, das auch über den WKO-Ratgeber E-Mobilität erreichbar ist. Auf dieser werbefreien und anbieterunabhängigen Plattform werden die TOP-Anbieter Österreichs objektiv nach einheitlichen Kriterien verglichen und in einem Ranking nach garantierter Auszahlungshöhe gegenübergestellt.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).