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Elektrofahrzeug vs. Kfz mit Verbrennungsmotor

Fahrzeuge
date icon 20. Oktober 2020

Neue Förderungen und steuerliche Anreize werten Elektroautos im Vergleich zu herkömmlichen Kfz mit Verbrennungsmotoren nun weiter auf. Dadurch können E-Autos, trotz ihrer verhältnismäßig hohen Anschaffungskosten, über die Nutzungsdauer hinweg betrachtet die bessere Wahl darstellen. Welche finanziellen Vorteile Elektrofahrzeuge konkret aufweisen erläutern wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Begünstigungen beim Kauf

Bereits bei der Anschaffung können Sie bei Elektrofahrzeugen Begünstigungen beantragen und dadurch die in der Regel höheren Anschaffungskosten – im Vergleich zu herkömmlichen – Kraftfahrzeugen reduzieren:

  1. Staatliche Umweltförderung
    Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis EUR 60.000, in Bezug auf das Basismodell, werden nun mit einer staatliche Umweltförderung in Höhe von EUR 3.000 bezuschusst (nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss). Die Antragsstellung muss bis Jahresende erfolgen und das Auto muss binnen 24 Wochen ab Antragstellung geliefert werden.
    Je nach Bundesland gibt es zusätzlich zur staatlichen Förderung noch eine Förderung auf Landesebene (zB in Tirol oder Salzburg).
  2. Investitionsprämie
    Die Investitionsprämie in Höhe von 14 % der Anschaffungskosten kann für zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 bestellte Elektrofahrzeuge beantragt werden. Diese Prämie ist steuerfrei und hat keine Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Abschreibung.

Für beide soeben vorgestellten Begünstigungen ist ein Nachweis erforderlich, dass der Strom, welcher für die Beladung des Fahrzeugs verwendet wird, aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird.

Weitere Begünstigungen während der Nutzungsdauer

Elektroautos werden nicht nur beim Kauf durch Zuschüsse / Prämien begünstigt, sondern weisen auch während der Nutzungsdauer einige finanzielle Vorteile auf:

  1. Möglichkeit einer degressiven Abschreibung (seit 1. Juli 2020) mit jährlich 30 % des Restbuchwertes. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei welcher die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt werden, können bei einer degressiven Abschreibung in den ersten Jahren höhere Beträge angesetzt werden. So würde ein PKW mit Anschaffungskosten von EUR 30.000 bei einer linearen Abschreibung bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren jährlich mit EUR 3.750 abgeschrieben werden. Bei einer degressiven Abschreibung wären die Abschreibungsbeträge beginnend mit dem ersten Jahr: EUR 9.000 (= 30.000 * 0,3), EUR 6.300 (= 21.000 * 0,3), EUR 4.410, EUR 3.087, EUR 2.160,90, EUR 1.512,63, usw. Vorteilhaft an einer solchen degressiven Abschreibung ist, dass am Anfang hohe Aufwendungen geltend gemacht werden können.
  2. Voller Vorsteuerabzug bei Bruttoanschaffungskosten bis zu EUR 40.000. Bis EUR 80.000 ebenfalls voller Abzug, allerdings ist dann eine Eigenverbrauchsbesteuerung für den die Grenze von EUR 40.000 übersteigenden Betrag notwendig, wodurch der VSt-Abzug teilweise wieder neutralisiert wird. Bei Anschaffungskosten über EUR 80.000 steht kein VSt-Abzug mehr zu.
  3. Kein Sachbezug: hierdurch spart sowohl das Unternehmen, als auch der / die MitarbeiterIn. Es fallen für den / die MitarbeiterIn keine zusätzlichen SV-Beiträge und keine zusätzliche Lohnsteuer an und das Unternehmen spart sich zusätzliche Lohnnebenkosten.

 

Zusätzlicher Pluspunkt

Bei einem Elektroauto fallen in der Regel im Vergleich zu einem Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor weniger laufende Kosten, wie Wartungs- und Verbrauchskosten an.

Trotz all dieser Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor, beiden gemein ist, dass die sog. „Luxustangente“ zu berücksichtigen ist. Sprich ab Anschaffungskosten (gilt auch für Leasing!) von EUR 40.000,00 ist die Abschreibung entsprechend zu kürzen. Alle anderen Kosten sind zur Gänze als steuerlich abzugsfähig

Fazit

Vorteilhaft kann die Wahl eines E-Autos vor allem dann sein, wenn dessen Anschaffungskosten unter EUR 40.000 liegen, die Reichweite eines Elektroautos für die Bedürfnisse des Unternehmens beziehungsweise der MitarbeiterInnen ausreichend ist und das Auto MitarbeiterInnen auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellt werden soll. Aber auch unter anderen Bedingungen kann der Kauf eines Elektroautos die bessere Entscheidung sein. Da die Rahmenbedingungen in jedem Unternehmen anders sind sollte allerdings immer eine differenzierte Einzelfallbetrachtung, angepasst an das jeweilige Unternehmen und die jeweilige Situation, stattfinden. Für Fragen hierzu steht Ihnen ARTUS sehr gerne zur Verfügung.

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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