Um den Wert des Grundstücks zu berechnen, steht der Grundstückswert-Rechner auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums zu Verfügung.
Im Falle eines Erwerbs von inländischen Grundstücken muss die Grunderwerbsteuer entrichtet werden. Dem Vorgang, um ein solches Grundstück zu erwerben, unterliegen drei Möglichkeiten:
- Abschluss eines Kaufvertrags
- Ersitzung
- Zwangsversteigerung
Um die Grunderwerbsteuer berechnen zu können, dient als Bemessungsgrundlage der Kaufpreis, es muss aber mindestens der Grundstückswert herangezogen werden. Zu beachten sind jedoch die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke; hier wird bis dato der einfache Einheitswert angewendet.
Als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der GrESt bei nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die entweder unentgeltlich – hier darf die Gegenleistung max. 30% des Grundstückswerts betragen – im Familienverband oder im Erbwege übertragen bzw. erworben werden, dient der Grundstückswert.
Pauschalwertmodell
Um den maßgeblichen Grundstückswert berechnen zu können, gibt es folgende drei Möglichkeiten:
1. das pauschale Sachwertermittlungsverfahren,
2. die Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels
3. der Nachweis des tatsächlichen Verkehrswertes des Grundstücks durch ein Immobiliensachverständigengutachten.
Wählt der Steuerpflichtige die Berechnung nach dem Pauschalwertmodell, kann dies mit dem Grundstückswert-Rechner, welcher unter folgendem Link https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb zu finden ist, durchgeführt werden.
Im Berechnungsprogramm ist parallel zur Fläche des Grundstückes auch der Wert des Bodens je m² einzugeben. Diese Daten sind entweder dem aktuellen Einheitswertbescheid oder auf elektronischem Wege via Finanz-Online zu entnehmen.
Um einen Übertragungsvorgang aus Sicht der Grunderwerbssteuer zu optimieren, ist stets eine konkrete Einzelfallprüfung der Umstände durchzuführen.
Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung!