In unserem Artikel vom 4.08.2010 haben wir über die mögliche Aufhebung der Lohnsteuerbegünstigung für bestimmte Auslandstätigkeiten berichtet. Da diese Steuerbefreiung nur „inländische Betriebe“ erfasst, die bestimmte, begünstigte Tätigkeiten ausüben, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung der sogenannten „Monteurregelung“ wegen Verfassungswidrigkeit beantragt.
Wie mehrere Zeitungen berichtet haben, hat der VfGH nun diese Lohnsteuerbegünstigung mit Wirkung vom 31.12.2010 aufgehoben. Der Grund für die Aufhebung dürfte, wie in unserem Artikel bereits ausgeführt, in der Ungleichbehandlung von ausländischen Unternehmen liegen.
Nimmt die Regierung bis Jahresende keine Reparatur des Gesetzes vor, müssen Arbeitnehmer auf Auslandsmontage daher ab 1. Jänner 2011 Lohnsteuer bezahlen.
Wir halten Sie zur weiteren Entwicklung dieses Themas auf dem Laufenden!
Zum Nachlesen: § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988, Erkenntnis des VfGH vom 30.9.2010 (Ausfertigung noch nicht vorliegend)