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Ende der Übergangsfrist zur Schaffung von Barrierefreiheit

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 03. Oktober 2014

Ende 2015 läuft die 10-jährige Übergangsfrist zur Schaffung von Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft aus.

Mit der Alterung der Gesellschaft gewinnt die Beschäftigung von beeinträchtigten Personen an Bedeutung und Aktualität. Unternehmen, die sich bereits jetzt Know-how im Umgang mit behinderten Arbeitnehmern aneignen und passende Rahmenbedingungen sowie Arbeitsplätze schaffen, sind somit klar im Vorteil.

Seit 2006 ist im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) eine generelle Gleichstellung von Personen mit Behinderung in allen Lebensbereichen auch gesetzlich verankert. Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung als Kundinnen und Kunden, sowie in Beschäftigung und Beruf wurden geregelt. So müssen beispielsweise Gebäude, die bis zum 1.1.2006 erbaut wurden, bis Ende des Jahres 2015 frei von baulichen Barrieren sein.  Eine dadurch verursachte unverhältnismäßige Belastung, beispielsweise durch eine vollständige Adaption des Gebäudes, wird jedoch als unzumutbar gesehen. In einem solchen Fall wären lediglich die zumutbaren Maßnahmen, die zu einer maßgeblichen Verbesserung der Situation des Betroffenen führen, zu ergreifen. Bei Verstößen gegen das BGStG ist zwingend ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministeriumsservice vorgesehen. Zudem drohen unter gewissen Voraussetzungen zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz. Für Gebäude mit einer Baubewilligung nach dem 1.1.2006 gilt diese Übergangsfrist nicht.

Die Wirtschaftskammer führt derzeit eine Kampagne zur Verlängerung der Umsetzungsfrist für Barrierefreiheit. Denn während die Frist für die Privatwirtschaft am 31.12.2015 abläuft, hat der Bund, sofern ein Etappenplan vorliegt, eine Übergangsfrist bis 31.12.2019. Der vom Land Wien vorgelegte Etappenplan läuft sogar bis 2042. Bundesländer und Gemeinden sind dann vom BGStG mitumfasst, wenn sie in mittelbarer Bundesverwaltung (Landesdienststellen) oder im übertragenen Wirkungsbereich (Gemeinden) handeln.

Wolfgang Dibiasi
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