Die Beantragung des Energiekostenpauschales ist seit 8. August 2023 möglich, die Antragsfrist läuft bis 30. November 2023.
Wie bereits HIER berichtet, antragsberechtigte Unternehmen sind gewerblich oder industriell tätige Rechtsformen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 war. Freiberufler oder auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sind ausgenommen.
Die Energiekostenpauschale ist eine sogenannte Pauschalförderung, d.h. die Förderhöhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der Förderungsperiode. Die Förderung beträgt je nach Zeitraum:
- Februar bis 31. Dezember 2022: EUR 410 bis zu EUR 2.475
- Februar bis 30. September 2022: EUR 300 bis zu EUR 1.800
- Oktober bis 31. Dezember 2022: EUR 110 bis zu EUR 675
Es sind jene Zeitabschnitte förderfähig, in denen kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss bestanden hat. Die Förderung muss vom Unternehmen über die Plattform USP beantragt werden. Eine stellvertretende Einreichung durch Ihren Steuerberater ist nicht möglich.
Für offene Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung (info@artus.at).