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Energiekostenzuschuss II

Recht & Steuern
date icon 23. Oktober 2023

Für Unternehmen, die auch noch im Jahr 2023 von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen waren bzw noch sind, kann ein weiterer Energiekostenzuschuss über das AWS beantragt werden. Hierfür muss vorweg eine Voranmeldung bis spätestens 2.11.2023 erfolgen. Unabhängig davon, ob bereits ein Energiekostenzuschuss I in der Vergangenheit beantragt wurde, ist eine Voranmeldung jedenfalls erforderlich!

Ab 9.11.2023 kann dann der konkrete Antrag in dem vom AWS mitgeteilten Zeitfenster für Energiekosten im 1. Halbjahr 2023 beantragt werden.

Zuschusshöhe

Bezuschusst werden 50% der Mehrkosten für Strom, Gas, Treibstoff, Wärme/Kälte, Heizöl, Holzpeletts und Hackschnitzel. Sollte auf Grund gestiegener Energiekosten das Unternehmen einen Verlust erwirtschaften, kann sich dieser Prozentsatz auf bis zu 80% erhöhen.

Die berechnete Förderung muss mindestens 1.500 € betragen, darunter ist eine Antragstellung nicht möglich.

Voraussetzungen

Neben den bereits bekannten Voraussetzungen (Energiesparmaßnahmen, steuerliches Wohlverhalten) besteht zudem auch eine Beschränkung von Boni und ein Verbot von Dividendenausschüttungen. Wie das im Detail ausgestaltet sein wird, ist noch nicht bekannt. Es soll aber die Formulierung aus den COVID-Förderungen herangezogen werden.

Für offene Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung  (info@artus.at).

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