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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Recht & Steuern
date icon 05. Februar 2024

Seit kurzem können nun auch Non-Profit-Organisationen einen Zuschuss für gestiegene Energiekosten beantragen, wobei je eine eigene Förderung – mit eigenem Antrag – für die Jahre 2022 (Phase 1) und 2023 (Phase 2) vorgesehen ist.

Wie auch beim Vorbild für profitorientierte Betriebe, dem Energiekostenzuschuss I und II, werden Mehrkosten für Strom, Gas, Wärme/Kälte, Heizöl, Pelltes, Hackschnitzel und Treibstoffe teilweise ersetzt. 30% (in Phase 1) bzw 50% (in Phase 2) dieser Kosten werden gefördert, wobei eine Antragstellung erst ab einem Förderbetrag von 800 € möglich ist. Für Zuschüsse unter 15.000 € wird außerdem der Förderbetrag noch um 500 € erhöht um Kosten der Antragstellung auszugleichen.

Der Antrag kann seit 22.1.2024 über ekz-npo.at für die Phase 1 gestellt werden. Für Anträge der Phase 2 ist eine Antragstellung dann ab 1.7.2024 möglich.

Gerne können wir Sie dabei unterstützen (info@artus.at)!

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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