Wie bereits berichtet, werden von der Bundesregierung Unternehmen unterstützt, die besonders von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Die genauen Förderrichtlinien befinden sich noch im Genehmigungsverfahren durch die EU-Kommission.
Klar ist jedenfalls, dass eine Förderung der Energiekosten für Februar bis September 2022 erfolgen soll (4-Stufen-Modell je nach Betroffenheit) und im Gegenzug dazu energieeinsparende Maßnahmen wie Verzicht auf Außenbeheizung durch sogenannte „Heizschwammerl“, Lichtabschaltung ab 22 Uhr, etc einzuhalten sind. Auch Einschränkungen, die bereits aus Coronaförderungen bekannt sind (zB Kürzung von Boni auf max 50% im Vergleich zum Vorjahr), sind zu erwarten.
Abhängig von der Betroffenheit stehen so Förderungen zu, die bis zu 30% der angefallenen Energiekosten ausgleichen sollen.
Um eine schnelle Abwicklung gewährleisten zu können, ist im Zeitraum von 7.-28.11.2022 eine Voranmeldung beim AWS möglich. Ab 29.11.2022 soll dann die konkrete Antragseinreichung starten, sofern die Freigabe der EU-Kommission bis dahin vorliegt.
Für die Abwicklung des Energiekostenzuschusses ist eine Registrierung über den AWS Fördermanager notwendig, insofern Sie aufgrund von anderen AWS Förderungen nicht bereits registriert sind. Wichtig ist, falls Sie unsere Unterstützung möchten, dann müssen Sie uns die Berechtigung erteilen.
Für Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag fallen) ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Hierzu ist eine Voranmeldung zum AWS Energiekostenzuschuss nicht erforderlich.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).