Das erste blitzartige Gesetzesvorhaben nach Bildung der neuen österreichischen Bundesregierung umfasst u.a. folgende Maßnahmen. Die weitere Gesetzeswerdung und endgültige Fassung bleibt abzuwarten – wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Entfall der Verrechnungs- und Vortragsgrenze bei der Ermittlung des Einkommens natürlicher Personen
- Automatische Nachversteuerung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach Ablauf von drei Jahren, wenn mit dem Betriebsstättenstaat keine umfassende Amtshilfe besteht
- Entfall der Wertpapiere als begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten
- Gewinnfreibetrag
- Abzinsung langfristiger Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Laufzeit mit einem Fixzinssatz
- Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehaltszahlungen mit 500.000 Euro
- Einschränkung der steuerlichen Begünstigung freiwilliger Abfertigungen und Entfall steuerlicher Begünstigungen für Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen
- Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes
- Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung
- Zinsen und Lizenzzahlungen können nur bei Sicherstellung einer angemessenen Besteuerung des Empfängers abgezogen werden
- Erhöhung der Wertschwelle zur Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen
- Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016
- Erweiterung des Kreises der begünstigten Spendenempfänger
- Anpassung der Voraussetzungen für die KESt-Freiheit von Lebensversicherungen für über 50-jährige Personen
- Anpassung der Voraussetzungen für den ermäßigten Versicherungssteuersatz bei Lebensversicherungen für über 50-jährige Personen
- Aufhebung der Befristung der Solidarabgabe bis 2016
- Ausweitung des Austausches von Informationen zwischen Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger
- Differenzierung beim Tarif der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer zwischen besonders leistungsstarken und weniger leistungsstarken PKW und Kombis und
- Neugestaltung des NoVA-Tarifs
- Anhebung der Steuersätze im Schaumweinsteuergesetz und für alkoholische Getränke im Alkoholsteuergesetz um 20%
- Anpassung und Umstrukturierung der Tabaksteuersätze auf Zigaretten und Feinschnitttabake
- Änderung des Kataloges von Glücksspielen im Glücksspielgesetz
- Vollzugskonzentration und Anpassung der Strafdrohungen im Glücksspielgesetz
- Aufhebung der Verwertungsverbote von Geldwäscheverdachtsmeldungen für die Finanzverwaltung
- Anpassung der Rechtslage an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
- Erhöhung des Mindeststammkapitals einer GmbH unter gleichzeitiger Beibehaltung des geringen Startkapitals
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren ARTUS-Berater.