Beraterin am Notebook
Blog

Erinnerungsschreiben zur UVA-Abgabe

Recht & Steuern
date icon 07. April 2010

Ich möchte Sie über nachfolgende Information des BMF betreffend Erinnerungsschreiben zur UVA-Abgabe in Kenntnis setzen:

„Es wird darauf hingewiesen, dass erstmalig voraussichtlich Anfang April 2010 (Zeitraum 01/2010) monatlich automatisierte Erinnerungsschreiben an die Unternehmer, die nach vorliegenden Steuerdaten zur Abgabe einer UVA verpflichtet, aber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, ergehen werden.
Mit dem Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum Jänner 2010 wird die bisherige Überwachung der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) auf ein automatisiertes Verfahren umgestellt.

Das bedeutet, dass die bisher von den Finanzämtern händisch versendeten Erinnerungsschreiben zur Abgabe einer UVA ab diesem Zeitraum automatisiert erfolgen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Umsatzgröße, Verpflichtung zur Abgabe von UVA etc.) gegeben sind. Um ungerechtfertigte Anschreiben zu verhindern, werden die maßgeblichen Daten der Finanzverwaltung derzeit automatisiert, aber auch händisch gewartet.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen, aufgrund der vorliegenden Daten bzw. aufgrund Änderung der steuerlichen Verhältnisse, unbegründet Erinnerungsschreiben ergehen werden.

In diesen Fällen wird ersucht, umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um die Änderungen bzw. entsprechende Berichtigungen der Daten vornehmen zu können und weitere Erinnerungsschreiben zu vermeiden.“

Nach ergänzender Information des BMF ist Adressat grundsätzlich der Unternehmer. Bei aufrechter Zustellvollmacht werden die Erinnerungsschreiben an den berufsmäßigen Parteienvertreter übermittelt.

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen